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Vorlage - 2019/14-082  

Betreff: Aufstellung Kanalkataster Regenwasserleitungen und fehlende Schmutzwasserleitungen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge Vorberatung
26.09.2019 
Gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Hamberge (offen)   
Gemeindevertretung Hamberge Entscheidung
10.10.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, mit dem Ing.-Büro Siebert & Partner, Itzehoe/Lübeck einen Ingenieurvertrag für die Erstellung eines Kanalkatasters der Regenwasserleitungen und fehlenden Schmutzwasserleitungen abzuschließen. Der Bürgermeister wird auch ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Bieter im Rahmen der Auschreibung der Spülung und Filmung den Auftrag zur Ausführung zu erteilen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Für die Regenwasserleitungen in der Gemeinde wurden in Zusammenhang mit der Aufstellung des Kanalkatasters für die Schmutzwasserleitungen die Vermessungsleistungen und Ermittlung der Sachdaten (Rohrmaterial und Durchmesser) erledigt. Jetzt sollen die Leitungen entsprechend den Vorschriften der SÜVO Kanal gespült und gefilmt werden.

 

Im Bereich der Schmutzwasserkanalisation fehlen Leitungsabschnitte. Deren Erfassung ist unterblieben, weil sie zum Teil auf Privatgrund verlaufen oder große Deckel haben, die schwer zu öffnen sind. Im Bereich der Schmutzwasseranlage sollen auch sofort zu sanierende Leitungsabschnitte (Hansfelder Berg / Am Kamp) noch einmal gefilmt werden, weil nur mit aktuellen Aufnahmen Sanierungen geplant werden können.

 

Die Regenwasserkanäle der Bundesstraße, die nicht in der Trägerschaft der Gemeinde stehen, werden nicht gefilmt und gespült. Die Straßenbauverwaltung wurde gefragt, ob sie gegen Kostenerstattung auch Leistungen dürchführen wollen. Das wurde nicht gewünscht.

 

Die Ingenieurleistungen sind nicht in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure verzeichnet und wurden als besondere Leistungen bei 4 Ing.-Büros angefragt, die schon öfter in diesem Bereich tätig waren. Es handelt sich um folgende Leistungen:

Was

Warum

1 Vorbereitende Arbeiten

Das Büro übernimmt die Daten, prüft sie auf Plausibilität und erstellt einen Lageplan

Bei den alten Daten gibt es einige Unplausibilitäten (Tiefenlagen falsch erfasst, Leitung endet nicht im Vorfluter, Straßenabläufe sind vorhanden ohne eine Leitung usw.)

2. Überprüfung und Ergänzung der Bestandsdaten

u. a. mit Ortsbegehungen und Vermessung

Es gibt an diversen Stellen Überprüfungen vor Ort vorzunehmen, damit die Kanalreinigung und TV-Inspektion gut vorbereitet werden kann.

3. Kanalreinigung und TV-Inspektion

Es werden Ausschreibungsunterlagen für die Kanalreinigung und TV-Inspektion. Der Bestandsageplan wird angepasst.

Die Leistungen der Kanalreinigung und TV-Inspektion sind auszuschreiben und zu betreuen.

4. Hydraulische Kanalnetzberechnungen

Ob die Dimensionen der Regenwasserkanäle ausreichen wird in verschiedenen Rechenläufen berechnet. Es werden auch für geplante Baugebiete Voraussagen getätigt.

Die Gemeinde muss in gewissen Zeitabständen eine hydraulische Berechnung der Regenwasserkanäle durchführen, weil sie sich ansonsten in eine Verantwortlichkeit bei Überlastungen begibt.

5. Sanierungsplanung

Anhand des ermittelten baulichen und hydraulischen Zustandes der Kanäle ist ein Sanierungskonzept inkl. einer Kostenschätzung zu erstellen.

Damit die Gemeinde die Sanierungen weiter finanziell und umsetzungstechnisch planen kann, ist die Arbeit notwendig.

6. Dokumentation und Datenübergabe

Die Daten werden aufbereitet und übergeben

Die Datenübergabe erfolgt in eine extern gepflegte  Software, in die über das Internet vom Amt zugegriffen werden kann. Die Ingenieurbüro, die die Sanierungen weiter bearbeiten sollen, können Daten erhalten.

7. Vermögensbewertung

Es werden Vermögenswerte des Regenwasserkanalnetzes und der restlichen Schmutzwasserkanalisation aufbereitet.

Die Vermögenswerte werden vom Amt (Kämmereiamt) dringend für Eröffnungsbilanzen benötigt. Bewertung der Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 01.01.2010

 

Es liegen die anliegend dokumentierten Angebote vor (Verschwiegenheitspflicht beachten).

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n: Vergleich Angebote (Verschwiegenheitspflicht!)

 

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