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Vorlage - 2019/23-052  

Betreff: Sanierungsbedarf Verwaltungsgebäude
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Amt Nordstormarn
16.09.2019 
Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Nordstormarn (offen)   
Amtsausschuss Nordstormarn Entscheidung
25.09.2019 
Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt, für die Sanierung des Verwaltungsgebäudes im Jahr 2020 120.000 T€ bereitzustellen. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, die notwendigen Planungen zu beauftragen, ggf. die Ausschrei­bungen der erforderlichen Bauleistungen zu veranlassen und die Aufträge an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Für das Amtsgebäude wurden in 2019 (durch das BAFA geförderte) energetische Untersuchungen durchgeführt. Insgesamt weist das Gebäude eine „vergleichsweise eher schlechte“ energetische Qualität auf. Die Verbrauchswerte betragen im Bestand 386,4 kwh/m²a, ein modernisierter Altbau würde im Sinne eines Referenzwertes rd. 200 kwh/m²a benötigen. Gutachterlich wurden bis 08/2019 insgesamt neun energetische Sanierungs­varianten untersucht. Die nachfolgend vorgeschlagenen wichtigsten Maßnahmen beruhen auf dem Ergebnis der energetischen Untersuchung sowie dem tatsächlichen Sanierungs­bedarf bzw. Zustand der Bauteile des Gebäudes. Erforderlich sind demnach

 

1.)    kleinteilige Maßnahmen zur Energieeinsparung (hydraulischer Abgleich, dezentrale Warmwasserversorgung), die im laufenden Jahr begonnen werden sollen,.

2.)    die Reparatur des defekten Flachdaches, in dessen Zusammenhang der Einsatz einer Photovoltaik-Anlage überprüft wird und

3.)    die Sanierung der wetterseitigen Westfassade.

 

Die kleinteiligen Maßnahmen sollen den Energieverbrauch des Gebäudes senken. Insbesondere der hydraulische Abgleich ist geeignet, den Wärmeverbrauch zu senken. Die bislang zentrale Warmwasserversorgung (wie sonst nur in Wohngebäuden für vor allem Bäder und Duschen üblich), soll auf eine weitgehend dezentrale umgestellt werden. Soweit machbar ist ein Reduzierung der Warmwasserentnahmestellen vorgesehen.

Das Flachdach zeigt offensichtliche deutliche Wölbungen der Dachhaut. Die Missstände wurden auch bei der kürzlich durchgeführten Kleinstreparatur beschädigter Dachpfannen durch den Dachdecker bestätigt. Zudem sind die Dachrinnen und Regenfallrohre altersbedingt nur noch eingeschränkt funktionsfähig und müssen erneuert werden, um (weitere) Folgeschäden am Gebäude zu vermeiden.

Im baulichen Zusammenhang mit den Dacharbeiten soll die witterungseitig gelegene Westfassade erneuert werden. Sie schützt das Gebäude nicht mehr ausreichend gegen Durchfeuchtung. Kleinere Schäden an den Innenwänden (feuchter, loser Putz und Tapeten) sind bereits eingetreten.

Das Gutachten nennt (förderbedingt) nur reine energetische Sanierungskosten, ohne die „sowieso Kosten“ der erforderlichen Instandhaltung. Diese werden im Rahmen der Planung zu ermitteln sein. Auch aufgrund der Auslastung der Planungs- und Ingenieurbüros (Stichworte: Schulen, Kitas) konnten die Vorplanungen bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht weiter konkretisiert werden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

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