Sprungziele
Inhalt

Vorlage - 2019/23-056  

Betreff: 1. Nachtragshaushalt- mit Plan 2019
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Amt Nordstormarn
16.09.2019 
Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Nordstormarn (offen)   
Amtsausschuss Nordstormarn
25.09.2019 
Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2019-09-12 Anlagen I. Nachtragshaushalt 2019  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen

- der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2019.

- die der Urschrift der Niederschrift beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Nordstormarn für das Haushaltsjahr 2019

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Gemäß § 95 b Gemeindeordnung hat die Gemeinde, bzw. analog das Amt, einen Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr aufzustellen, wenn unter anderem bisher nicht veranschlagte Aufwendungen und Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen. Dies war im laufenden Haushaltsjahr nicht der Fall.

 

Dennoch erscheint die Aufstellung eines Nachtrages mit Blick auf eine Reihe von wesentlichen Veränderungen im Laufe des Jahres 2019 sinnvoll. Hervorzuheben sind dabei die nicht umgesetzten Aufwendungen für die Sanierung des Flachdaches und der Regenentwässerung am Amtsgebäude in Höhe von 100.000 €, die im Saldo geringeren Personalaufwendungen von 63.400 € sowie Ertragssteigerungen bei den Personalkostenerstattungen und Verwaltungskostenanteilen. Dabei ist allerdings im Blick zu behalten, dass die Sanierungsaufwendungen sich lediglich auf die Folgejahre verschieben und auch die gegenüber der Ursprungsplanung verringerten Personalaufwendungen nur für das Jahr 2019 angenommen werden können. Diese und die weiteren mit dem I. Nachtrag in den Haushaltsplan eingearbeiteten Veränderungen des Jahres 2019 sind in der Anlage 1 dieser Beschlussvorlage aufgelistet und kurz begründet. Es wird insoweit ergänzend darauf Bezug genommen.

 

Im Saldo verbessert sich der Ergebnisplan um 199.100 € gegenüber der Ursprungsplanung und schließt nunmehr mit einen Jahresüberschuss von 3.200 €.

 

Im investiven Bereich verringern sich ebenso die investiven Auszahlungen. Grund dafür ist die entfallende Tilgung für den im Jahr 2018 nicht in Anspruch genommenen Kredit. Aufgrund dieser Entwicklungen kann im Jahr 2019 im Saldo aller Veränderungen entgegen der Ursprungsplanung mit einer leichten Zunahme des Bestandes an liquiden Mitteln um 65.300 € gerechnet werden. Gegenüber der Ursprungsplanung ist dies eine Verbesserung um 209.100 €.

 

Im Ergebnis stellt sich die Liquiditätsentwicklung ausgehend vom Abschluss zum 31.12.2018 im Jahr 2019 für das Amt Nordstormarn (ohne Grundschule Zarpen) wie folgt dar:

 

Abschluss Finanzrechnung 31.12.2018 Amt zusammen mit Grundschule Zarpen

286.751 €

davon Amt  mit Bauhof

28.209 €

zzgl. kurzfristige Forderungen zum 31.12.2018

533.981 €

abzgl. kurzfristige Verbindlichkeiten zum 31.12.2018

-219.200 €

abzgl. ins Jahr 2019 übertragene Haushaltsmittel

0 €

bereinigter liquider Abschluss zum 31.12.2018

342.990 €

geplante Mittelentwicklung  2019 (Pos. 42 Finanzplan)

65.300 €

voraussichtlicher Stand Mittel 31.12.2019

408.290 €

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlagen:  1. Nachtragshaushaltssatzung 2019
Zusammenfassung und Übersicht der Veränderungen im Zuge des 1. Nachtrages
1. Nachtrag Ergebnisplan
Übersicht Teilergebnispläne zum 1. Nachtrag
1. Nachtrags Finanzplan
Übersicht investive Teilfinanzpläne zum 1. Nachtrag

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2019-09-12 Anlagen I. Nachtragshaushalt 2019 (691 KB)      
Seite zurück Nach oben