Sprungziele
Inhalt

Vorlage - 2019/19-086  

Betreff: Sanierung des Gemeindeverbindungsweges zwischen Zarpen und dem Ortsteil Pöhls (3.Antrag)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Rehhorst Entscheidung
10.10.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
20191010142308  
20191010142248  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Zarpen und dem OT Pöhls mit dem Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus FAG-Mitteln, §15, Abs.1 des Finanzausgleichsgesetzes mit einem Zuschuss über 60% der förderfähigen Kosten. Die Kostenschätzung des Ingenieurbüros Hinrichs und Partner vom 15.10.2018 kann auch für die erneute Antargsstellung zugrunde gelegt werden.

 

Voraussichtliche Gesamtausgaben: 31.521,79€ (Baumaßnahme 28.500,00€ und Ingenieurkosten 3.021,79€)

 

Geplante Finanzierung:

Beantragte Zuwendung von ca. 60%:17.100,00€

Eigenmittel von ca. 40%:11.400,00€

Nichtförderfähige Ingenieurkosten:  3.021,79€

 

Der Betrag von 31.521,79€ wird in den Haushalt 2020 eingestellt. Bei Bewilligung der Fördermaßnahme wird das Bauprojekt umgesetzt.

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, das Ingenieurbüro Hinrichs & Partner aus Lübeck mit der Planung, Ausschreibung, Überwachung und Abrechnung der Maßnahme zu beauftragen.

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, das aus der Ausschreibung resultierende, wirtschaftlichste Bauunternehmen mit der Ausführung zu beauftragen.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der in der Anlage dargestellte Bereich weist auf der gesamten Strecke starke Längs-, Quer- und Netzrisse auf. Die gerissene Oberfläche ermöglicht ein Eindringen von Oberflächenwasser in den Ober- und Unterbau und fördert – besonders in der Frost-Tauperiode – die Zerstörung der Straße.

 

In den vergangenen Jahren wurden Fördermittel in Höhe von 72% der Baumaßnahme bewilligt. Dies ist ebenfalls möglich für die Maßnahmen in 2020, eine Berechnung erfolgt nach Kreisangaben jedoch mit der Mindestfördersumme von 60%.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n: FAG-Antrag und Foto des Straßenabschnitts 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20191010142308 (601 KB)      
Anlage 2 2 20191010142248 (3174 KB)      
Seite zurück Nach oben