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29.05.2021

2. Änderung Gebührensatzung OGS Zarpen

Amtliche Bekanntmachung des Amtes Nordstormarn

2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung des Amtes Nordstormarn
über die Benutzung der Einrichtung „Offene Ganztagsschule“
an der Dörfergemeinschaftsschule am Struckteich in Zarpen

Gemäß § 24 a der Amtsordnung für Schleswig Holstein (Amtsordnung - AO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 112), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.09.2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 514), in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S.-H. S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.09.2020 (GVOBl. S.-H. S. 514) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.11.2019 (GVOBl. S.-H. S. 425) wird durch Beschluss des Amtsausschusses vom 29.04.2021 folgende 2. Satzung zur Änderung der Ganztagsschulsatzung des Amtes Nordstormarn erlassen:

§ 1

§ 3 erhält folgende neue Fassung:

§ 3 Entstehung, Beendigung der Gebührenpflicht an Schultagen

(1)     Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Beginn des Schuljahres (1.8.), für das das Kind zur Betreuung angemeldet ist. Sie endet mit Ablauf desselben Schuljahres.

(2)     Für die Benutzung der „Offenen Ganztagsschule“ an Schultagen sind die Gebühren in 12 Monatsbeiträgen wie folgt zu entrichten:


1 Tag 2 Tage 3 Tage 4 Tage 5 Tage

Preisstufe 1
11.45 bis
15.15 Uhr

33,00 € 66,00 € 99,00 € 132,00 € 165,00 €
Preisstufe 2
12.45 bis
15.15 Uhr
24,00 € 48,00 € 72,00 € 96,00 € 120,00 €


In den Benutzungsgebühren sind die Kosten für die Teilnahme an Kursen enthalten. Materialkosten, die in den einzelnen Kursen anfallen, sind in den Benutzungsgebühren nicht enthalten.

In den Benutzungsgebühren sind die Kosten für die Mittagsverpflegung nicht enthalten.

(3)   Für die Teilnahme am Kursangebot (ohne Nutzung des Betreuungsangebots) beträgt die Gebühr 18,00 € pro Kurs und Monat.

(4)   Um eine tageweise Betreuung im Notfall zu ermöglichen, kann pro Schuljahr eine 5er-Karte für 60,00 € erworben werden. Sie gilt jeweils für das laufende Schuljahr.

(5)   Bei einer nachgewiesenen Erkrankung des Kindes von mindestens vier Wochen können entsprechende Gebührenanteile auf schriftlichen Antrag einer/s Unterhaltspflichtigen erstattet werden. Der Antrag auf Erstattung ist spätestens zwei Wochen, nach denen das Kind die Einrichtung wieder besucht, beim Kooperationspartner bzw. bei der Leitung der OGS einzureichen. Über den Antrag entscheidet der Kooperationspartner in Abstimmung mit der Leitung der „Offenen Ganztagsschule“.

(6)   Die Heranziehung zu den Gebühren wird durch schriftlichen Bescheid zu Beginn eines jeden Schuljahres bzw. in Ausnahmefällen im laufenden Schuljahr zum dritten eines Monats vorgenommen.

(7)   Die Gebühr ist monatlich im Voraus fällig. Das Amt Nordstormarn erhebt die Gebühren über einen Kooperationspartner ausschließlich bargeldlos unter Verwendung des Lastschrifteinzugsverfahrens jeweils zum 03. eines Monats.

(8)   Bei einer Kündigung gem. § 7 der Ganztagsschulsatzung endet die Gebührenpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Kündigung Berücksichtigung findet. Bei einem Ausschluss nach § 8 der Ganztagsschulsatzung endet die Gebührenpflicht mit Ablauf des Monats, in dem der Ausschluss erfolgt ist.

§ 2

§ 4 erhält folgende neue Fassung:

§ 4 Entstehung, Beendigung, Höhe und Festsetzung der Gebührenpflicht in den Ferien

(1)   Die Gebührenpflicht entsteht für den Zeitraum, für den das Kind in den Ferien zur Betreuung angemeldet ist.  Sie endet mit Ablauf der jeweiligen Ferienwoche. 

(2)   Für die Benutzung der „Offenen Ganztagsschule“ in den Ferien sind Gebühren in Höhe von 78,00 €/Ferienwoche zu entrichten. 

In den Benutzungsgebühren sind ggf. anfallende Materialkosten und Verpflegungskosten nicht enthalten.

(3)   Die Heranziehung zu den Gebühren wird durch schriftlichen Bescheid über den Kooperationspartner des Amtes Nordstormarn vorgenommen.

(4)   Die Gebühr ist im Voraus fällig. Das Amt Nordstormarn erhebt die Gebühr über den Kooperationspartner ausschließlich bargeldlos unter Verwendung des Lastschrifteinzugsverfahrens.

§ 3

§ 5 erhält folgende Fassung:

§ 5 Datenschutz

(1)   Personenbezogene Daten dürfen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Dörfergemeinschaftsschule am Struckteich in Zarpen, vom Amt Nordstormarn sowie des Kooperationspartners nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies zur Veranlagung der Gebühr im Rahmen dieser Satzung erforderlich ist.

(2)   Zur Ermittlung der Abgabenpflichtigen und zur Festsetzung der Abgaben im Rahmen der Veranlagung nach dieser Satzung ist die Verwendung der erforderlichen personenbezogenen Daten zulässig, die dem Amt Nordstormarn sowie dem Kooperationspartner aus den Angaben in den Anträgen und den Meldedaten bekannt werden.

(3)   Das Amt Nordstormarn sowie der Kooperationspartner dürfen sich diese Daten von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen an der Dörfergemeinschaftsschule am Struckteich übermitteln lassen und zum Zwecke der Abgabenerhebung nach dieser Satzung weiterverarbeiten.

(4)   Das Amt Nordstormarn sowie der Kooperationspartner sind befugt, auf der Grundlage von Angaben der Abgabenpflichtigen und von den nach Abs. 2 anfallenden Daten ein Verzeichnis der Abgabenpflichtigen mit den für die Abgabenerhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten elektronisch zu führen, zu speichern und diese Daten zum Zwecke der Abgabenerhebung nach dieser Satzung zu verwenden und weiter zu verarbeiten.

§ 4

Inkrafttreten

Die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung des Amtes Nordstormarn über die Benutzung der Einrichtung „Offene Ganztagsschule“ an der Dörfergemeinschaftsschule am Struckteich in Zarpen tritt zum 01.08.2021 in Kraft.

Reinfeld, den 05.05.2021

                                                                  (Siegel)

Stefan Wulf
Amtsdirektor


Vorstehende 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung des Amtes Nordstormarn über die Benutzung der Einrichtung „Offene Ganztagsschule“ an der Dörfergemeinschaftsschule am Struckteich in Zarpen wird hiermit bekannt gemacht. Die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung kann im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer A 1, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.
Reinfeld (Holstein), den 29.05.2021
Stefan Wulf
Amtsdirektor


Veröffentlichung:
Im Internet bereitgestellt am 29.05.2021
In den Lübecker Nachrichten, Stormarnausgabe bekanntgemacht am 29.05.2021

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