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Lärmaktionsplan der Gemeinde Feldhorst

Lärmaktionsplanung gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Berichterstattung der Gemeinde Feldhorst zur Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplans vom 03.12.2013

1 Allgemeine Angaben

1.1 Für die Lärmaktionsplanung zuständige Behörde

Name der Gemeinde: Feldhorst
Gemeindekennziffer: 01062093
Ansprechpartner:

Frau Jonas

IV.1
Amt Nordstormarn - Bauamt
Bauleitplanung

Am Schiefen Kamp 10
23858 Reinfeld (Holstein)

1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und ggf. anderer Lärmquellen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird

Die Gemeinde Feldhorst liegt im Kreis Stormarn. Die Gemeinde gehört zum Amt Nordstormarn. Sie wird grenzt im Nordosten an die Gemeinde Rehhorst, im Osten an die Stadt Reinfeld (Holstein), im Süden an die Gemeinde Meddewade, im Westen an die Stadt Bad Oldesloe und im Norden an die Gemeinden Wakendorf I, Bahrendorf und Bühnsdorf.

Die Gemeinde Feldhorst setzt sich zusammen aus den beiden Ortsteilen Steinfeld und Havighorst. Daneben existieren als  andwirtschaftliche Höfe und Streusiedlungen Rögen, Niendeel, Altenweide, Schüttenkaten, Steinfelder Wohld, Steinfelder Hude und Hohenkamp.

Das Gemeindegebiet hat eine Gesamtfläche von rund 15,48 km². Die Gemeinde wird durch intensive landwirtschaftliche Nutzungen geprägt. In ihr leben zum Zeitpunkt der Erhebung 587 Menschen.

Im Süden des Gemeindegebietes quert die Bundesstraße B 75. Diese führt über Bad Oldesloe im Westen zur Bundesautobahn A 1 und im Osten über Reinfeld zur Bundeautobahn A 1 und weiter zur Bundesautobahn A 20. Eine weitere wichtige Verkehrsanbindung ist die von Nord nach Nordost verlaufende Landesstraße L 84, die über die Landesstraße L 83 Bad Segeberg mit Reinfeld verbindet und damit eine Verbindung zwischen der Bundesautobahn A 20 mit der Bundesautobahn A 1 ermöglicht.

Der Süden des Gemeindegebietes wird durch die Bahnstrecke Hamburg-Lübeck gequert. Diese verläuft in unmittelbarer Nähe der Bundesstraße B 75.

An der südlichen Gemeindegrenze verläuft die Trave. Der Bereich ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Travetal“ (FFH DE 2127-391). Innerhalb des Gemeindegebietes befindet sich folgende Gebietsbestandteile: ein Trave-Altarm, die Zwißradebek, die Nettelbornbek sowie die Niederung östlich der Straße Steinfeld.

Außerdem befindet sich an der südöstlichen Grenze auf dem Gebiet der Stadt Reinfeld (Holstein) das FFH-Gebiet „Steinkampsholz“ (FFH DE 2128-358).

Durch das Gemeindegebiet verlaufen verschiedene Freileitungen. Diese queren die Gemeinde vor allem in der nördlichen Hälfte in verschiedenen Bereichen.

Hauptverkehrsstraße, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird ist die Bundesstraße B 75.

Eine weitere Lärmquelle, die zu berücksichtigen ist, ist die Haupteisenbahnstrecke Hamburg-Lübeck. Diese führt zu einer Mehrfachbelastung.

Für die Haupteisenbahnstrecke wurde vom Eisenbahn-Bundesamt eine separate Lärmaktionsplanung durchgeführt. Dieses Verfahren ist abgeschlossen. Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Lärmaktionsplan Teil A und Teil B der Runde 3 veröffentlicht. Beide Teile ergeben zusammen den vollständigen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes 2017/2018 und kann auf der Seite des Eisenbahn-Bundesamts eingesehen und heruntergeladen werden.

Großflughäfen oder andere Lärmquellen sind nicht zu berücksichtigen.

1.3 Rechtlicher Hintergrund

Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG 1 und deren Umsetzung in §§ 47 a-f BImSchG2.

1.4 Geltende Grenzwerte

Siehe Anlage 1

2 Bewertung der Ist-Situation

2.1 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten

- Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm des Straßenverkehrs betroffenen Menschen

LDEN dB (A) Belastete Menschen LNight dB (A) Belastete Menschen
    über 50 bis 55 10
über 55 bis 60 10 über 55 bis 60 10
über 60 bis 65 10 über 60 bis 65 0
über 65 bis 70 10 über 65 bis 70 0
über 70 bis 75 0 über 70 0
über 75 0    
Summe 30 Summe 20

- Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm des Straßenverkehrsbelasteten belasteten Fläche und Wohnungen

LDEN dB (A) Fläche in km2 Wohnungen Schulen Krankenhäuser
über 55 0,242 12 0 0
über 65 0,063 3 0 0
über 75 0 0 0 0

Link zu den Lärmkarten.

2.2 Bewertung der Anzahl von Personen, die Umgebungslärm ausgesetzt sind

In der Gemeinde Feldhorst lebten zum Zeitpunkt der Erhebung 587 Menschen.

Hiervon sind 10 Menschen ganztägig (24 Stunden) hohen Belastungen von über 65 bis 70 dB(A) LDEN ausgesetzt. Hinzu kommen 20 Menschen, die ganztägig Belastungen/Belästigungen von über 55 bis 65 dB(A) LDEN ausgesetzt sind.

In der Nacht (22 – 6 Uhr) sind 10 Menschen hohen Belastungen von LNIGHT über 55 bis 60 dB(A) ausgesetzt. Hinzu kommen 10 Menschen, die einer Belastungen/Belästigungen von über 50 bis 55 dB(A) LNIGHT ausgesetzt sind.

Die Anzahl der betroffenen Personen stellt nur einen kleinen Anteil der Gesamtbevölkerung dar und konzentriert sich auf die südliche Gemeindegrenze. Diese sind aber auch durch den Umgebungslärm der Haupteisenbahnstrecke HamburgLübeck betroffen. Hier werden ganztägig Werte über 75 dB(A) LDEN und in der Nacht bis über 70 dB(A) LNIGHT erreicht. Die Blattnummern 1734 und 1735 der „Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes - Runde 3 (30.06.2017)“ sind nachrichtlich als Anlage 2.1-2.4 beigefügt.

Eine Schule oder ein Krankenhaus gibt es in der Gemeinde nicht.

Im Vergleich zu dem 2013 aufgestellten Lärmaktionsplan ist eine deutliche Steigerung der Betroffenenzahl bei der ganztägigen Betrachtung festzustellen. Diese hat sich verdreifacht. Es sind jetzt auch hohe Belastungen von über 65 bis 70 dB(A) LDEN und Belastungen/Belästigungen von über 55 bis 60 dB(A) LDEN zu verzeichnen.

2.3 Angabe vorhandener Lärmprobleme und verbesserungsbedürftiger Situationen (in der Gemeinde)

Im Gebiet der Gemeinde Feldhorst bestehen aufgrund der Lärmkartierung 2017 für die Hauptverkehrsstraßen Lärmprobleme beidseitig der Bundesstraße B 75 (Steinfelderhude).

Auf der zur Bundesstraße B 75 gelegenen Fassade sind z.T. Lärmbelastungen bis zu 71 dB(A) LDEN ganztägig und nachts bis zu 62 dB(A) LNIGHT kartiert. Diese sind als sehr hohe Belastung einzustufen. Hinzu kommt, dass diese Grundstücke zusätzlich vom Umgebungslärm der Haupteisenbahnstrecke Hamburg-Lübeck betroffen sind und hier ganztägig Werte über 75 dB(A) LDEN und in der Nacht bis über 70 dB(A) LNIGHT erreicht werden. Die Blattnummern 1734 und 1735 der „Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes - Runde 3 (30.06.2017)“ sind nachrichtlich als Anlage 2.1-2.4 beigefügt.

Es besteht die Gefahr, dass die Lärmbelastung durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen weiter steigt. Die Verkehrsstärkeentwicklung ist daher zu beobachten.

In dem genannten Bereich liegt eine stark verbesserungsbedürftige Situation vor.

3 Maßnahmenplanung

3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung

Bisher wurden keine Maßnahmen zur Minderung des Lärms, ausgehend von der Bundesstraße B 75 durchgeführt.

Die Deutsche Bahn gewährt Zuschüsse zu passiven Schallschutzmaßnahmen auf der der Bahn zugewandten Seite der Gebäude.

3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre (Begründung, sofern keine Maßnahmen geplant oder notwendig sind)

Eine Minderung der Belastung kann durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

  • Einbau einer lärmmindernden Straßenoberfläche auf der Bundesstraße B 75,
  • Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Bundesstraße B 75 auf 50 km/h,
  • Umsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden und Grundstücken,
  • jährliche Ermittlung der Verkehrszahlen und Berechnung der Schallausbreitung für die maßgebliche Hauptverkehrsstraße.

Die Gemeinde Feldhorst ist nicht Trägerin der Straßenbaulast für die Hauptverkehrsstraße, die die Lärmbelastung/-belästigung auslöst. Sie ist weder rechtlich noch tatsächlich in der Lage, die Maßnahmen in eigener Verantwortung umzusetzen und hat keinen Einfluss auf die Umsetzung der Maßnahmen. Dieses fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesrepublik Deutschland als Träger der Straßenbaulast.

Die Gemeinde setzt voraus, dass die als erforderlich angesehenen Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden.

3.3 Langfristige Strategien zum Schutz vor Umgebungslärm

Eine langfristige Reduzierung der Lärmbelastung wird nur durch die Zusammenfassung mehrerer der in 3.2 angeführten Maßnahmen zu sogenannten Maßnahmenbündeln möglich sein. Die Gemeinde Feldhorst ist aber weder rechtlich noch tatsächlich in der Lage, Strategien zum aktiven oder passiven Lärmschutz in eigener Verantwortung umzusetzen. Daher erwartet sie von der Straßenbaulastträgerin die Verbesserung des aktiven Schallschutzes und eine Geschwindigkeitsreduzierung.

Die Gemeinde Feldhorst wird bei zukünftigen Bauleitplanverfahren weiterhin darauf achten, dass die Wohn- und Freizeitnutzung mit den Verkehrslärmemissionen vereinbar ist.

3.4 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz (Erläuterung, sofern keine ruhigen Gebiete festgelegt wurden)

Als ruhiges Gebiet, das vor einer Zunahme des Umgebungslärms zu schützen ist, wird der Teilbereich des FFH-Gebietes „Travetal“ (FFH-DE 2127-391), der im Gemeindegebiet liegt, einschließlich eines 50 m breiten Streifens entlang der nördlichen Grenze des FFH-Gebietes festgesetzt. Der Bereich ist in der Anlage 3 gekennzeichnet.

3.5 Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen (durch die vorgesehenen Maßnahmen)

Ziel des Lärmaktionsplanes ist die Reduzierung des Verkehrslärms, so dass die Anzahl der belasteten Menschen sich verringert. Von der Gemeinde können jedoch aktiv keine Maßnahmen zur Reduzierung des von der Hauptverkehrsstraße ausgehenden Lärms umgesetzt werden.

Bis zur Vorlage konkreter Planungen der Straßenbaulastträger zu den geforderten Maßnahmen können keine Schätzwerte zu den betroffenen Personen ermittelt werden.

4 Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung oder Überprüfung des Aktionsplans

4.1 Bekanntmachung der Erarbeitung oder Überprüfung des Lärmaktionsplans und der Mitwirkung der Öffentlichkeit

am 04.09.2018

4.2 Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplans bzw. bei vorhandenem LAP der Dokumentation auch seiner Überprüfung zur Mitwirkung mit Möglichkeit zur Stellungnahme

vom 12.09.2018 bis 11.10.2018

4.3 Formen der öffentlichen Mitwirkung (mindestens eine Form der Mitwirkung notwendig)

Beratung in gemeindlichen Gremien mit Rederecht für die Öffentlichkeit am 26.04.2018

4.4 Berücksichtigung der Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

5 Finanzielle Informationen zum Lärmaktionsplan (falls verfügbar)

5.1 Kosten für die Aufstellung des Lärmaktionsplans

ca. 200 € (Bekanntmachung, Veröffentlichung, Druck, Versand)

5.2 Kosten zur Umsetzung der Maßnahmen (geschätzte Gesamtsumme)

Kosten können nicht benannt werden, da die Umsetzung der vorgeschlagenen Lärmminderungsmaßnahmen in der Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland liegen.

5.3 Kosten/Nutzenanalyse (ggf. auch verbale Beschreibung, falls Kosten nicht bezifferbar sind)

Kosten können nicht benannt werden, da die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen in die Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland fällt.

6 Evaluierung des Aktionsplans (Festlegungen zur Überprüfung der Durchführung und der Ergebnisse dieses Aktionsplans)

Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren, überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Erfahrungen bei der Aufstellung des Aktionsplans und der Umsetzung von Maßnahmen sowie die erzielten Ergebnisse werden möglichst konkret ermittelt und bewertet. Dazu ist geplant, das unter www.laerm.schleswig-holstein.de veröffentlichte Schema (Formular Überprüfung Aktionsplan) zu verwenden.

7 Inkrafttreten des Aktionsplans

7.1 Der Lärmaktionsplan wurde durch die Gemeindevertretung beschlossen

am 28.11.2018

7.2 Bekanntmachung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit (der Lärmaktionsplan tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft)

am 12.02.2019

Link zum Aktionsplan im Internet: www.laerm.schleswig-holstein.de www.amt-nordstormarn.de

Feldhorst, den 13.02.2019

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(Ernst-Wilhelm Schorr)
Bürgermeister

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