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1. Nachtragshaushaltssatzung der Mönkhagen für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 95 f der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 31.08.2023 und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht
um

vermindert
um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl.
Nachträge

gegenüber
bisher

nunmehr
festgesetzt auf

1.

im Ergebnisplan der

Gesamtbetrag der Erträge

0  EUR

0  EUR

1.194.200  EUR

1.194.200  EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen

30.000  EUR

0  EUR

1.186.000  EUR

1.216.000  EUR

Jahresüberschuss

0  EUR

0  EUR

8.200  EUR

0  EUR

Jahresfehlbetrag

30.000  EUR

0  EUR

0  EUR

21.800  EUR

2.

im Finanzplan der

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit:

0  EUR

0  EUR

1.048.700  EUR

1.048.700  EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

30.000  EUR

0  EUR

1.083.500  EUR

1.113.500  EUR

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions-tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

0  EUR

0  EUR

1.000  EUR

1.000  EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

21.700  EUR

0  EUR

244.500  EUR

266.200  EUR

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher 0  EUR

auf 0  EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher 1.800.000  EUR

auf 1.900.000  EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite

von bisher 0  EUR

auf 0  EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

von bisher 0

auf 0

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:

Steuerart

gegenüber bisher

auf nunmehr

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

325,00  %

325 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

325,00  %

325 %

2.

Gewerbesteuer

330,00  %

330 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 (1) Gemeindeordnung erteilen kann,
beträgt 2.000,- EUR.

§ 5

Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 10.000,- EUR
beträgt.

§ 6

Die entsprechen GemHVO-Doppik §20 Absätze 1 und 2 zu einem Budget verbundenen Teilpläne werden in der Anlage Übersicht Budgets dargestellt. Alle nicht in dieser Anlage aufgeführten Teilpläne werden entsprechen GemHVO-Doppik §20 Absätze 1 und 2 zu jeweils einem Budget verbunden. Es gilt die Deckungsfähigkeit gemäß GemHVO-Doppik § 22.

§ 7

Die Kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 20.09.2023 erteilt.

23619 Mönkhagen, 22.09.2023                                                                                       

 

Gemeinde Mönkhagen

Der Bürgermeister

 

Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Mönkhagen für das Jahr 2023 wird hiermit bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858

Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

23858 Reinfeld, 22.09.2023                                                                                             

 

Amt Nordstormarn

Der Amtsdirektor

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