Aufgrund § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember 2022 (BGBl. I S. 1182) weist das Amt Nordstormarn darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2024 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58 c Abs. 1 Satz 1 Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz-SG) widersprechen können.
Gemäß § 58 c Abs.1 Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrpflicht zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial einmal jährlich folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
- Familienname,
- Vorname,
- gegenwärtige Anschrift
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 36 Abs. 2 Bundesmelde-gesetz (BMG) widersprochen haben. Der Widerspruch ist gegenüber
dem Amt Nordstormarn – Einwohnermeldeamt-
Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld zu erklären.
Die Übermittlung der Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung erfolgt im März 2024.
Reinfeld, den 04.10.2023
Amt Nordstormarn – Der Amtsdirektor
gez. Jörg Tietgen