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02.06.2023

Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2023

Haushaltssatzung

Der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.02.2023 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde1 - die folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1. im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.241.600  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.592.900  EUR

einem Jahresfehlbetrag von

351.300  EUR

2. im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.062.600  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.489.700  EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

721.000  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

840.800  EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

720.000  EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

3.971.000  EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0  EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

0  Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

310 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

368 %

2. Gewerbesteuer

310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung

nach § 82 (1) Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000,- EUR.

§ 5

Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen

oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die

Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 10.000,- EUR beträgt.

§ 6

Die Budgets entsprechen GemHVO-Doppik §20 werden in der Anlage Übersicht Budgets dargestellt.
Alle nicht in dieser Anlage aufgeführten Teilpläne werden entsprechen GemHVO-Doppik §20 Absätze 1 und 2
zu jeweils einem Budget verbunden. Es gilt die Deckungsfähigkeit gemäß GemHVO-Doppik § 22.

§ 7

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am  17.05.2023 erteilt1.

.

23847 Westerau, d. 26.05.2023

Gemeinde Westerau

Die Bürgermeisterin

Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Jahr 2023wird hiermit bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858

Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

23858 Reinfeld, d. 26.05.2023                                                                                   

Amt Nordstormarn

Der Amtsdirektor

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1 Nur bei Genehmigung

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