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Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie § 25 Grundsteuergesetz und
§ 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.03.2024  -  mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - die folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1. im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.275.800  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.508.000  EUR

einem Jahresfehlbetrag von

232.200  EUR

einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO
zum Haushaltsausgleich

EUR

einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage

EUR

2. im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.264.200  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.400.800  EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf

2.007.000  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

2.370.800  EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

1.867.000  EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

2.504.000  EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0  EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

0,08  Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

310 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

370 %

2. Gewerbesteuer

312 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung

nach § 82 (1) Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000,- EUR.

§ 5

(1) Im Ergebnisplan werden die Erträge und Aufwendungen eines Teilplanes (= Produkt) nach
§ 20 Absatz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) zu einem Budget verbunden.

(2) Abweichend von Absatz 1 werden die Erträge und Aufwendungen der nachstehend aufgeführten Teilpläne (= Produkte) jeweils zu einem Budget verbunden:

a) Gemeindeorgane (111010) und Allgemeine Verwaltung (111020).

b) Grundschulen (211010), Gymnasien, Kollegs (217010), Gemeinschaftsschulen

    (2182100), Förderschulen (221010) und Schülerbeförderung (241010).

c) sonstige Heimat- und Kulturpflege (281010) und Dorffest, Kindervogelschießen u.ä. (281020)

d) Gemeindestraßen und- Wege (541010) und Straßenbeleuchtung (541020)


(3) Im Finanzplan werden die Einzahlungen und Auszahlungen eines Teilplanes (= Produkt) nach § 20 Absatz 2 der GemHVO-Doppik zu einem Budget verbunden.

(4) Die Aufwendungen eines Budgets und die dazugehörigen Auszahlungen mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen sowie der Zuführung zu Rückstellungen und Rücklagen sind gemäß § 22 Absatz 1 GemHVO-Doppik gegenseitig deckungsfähig.

(5) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eines Budgets sind gemäß § 22 Absatz 2 GemHVO-Doppik gegenseitig deckungsfähig.

(6) Gewerbesteuermehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen erhöhen die Ansätze für die Gewerbesteuerumlage mit den dazugehörigen Mehrauszahlungen (§ 21 Abs. 2 GemHVO-Doppik).

(7) Im Ergebnisplan können Aufwendungen mit den dazugehörigen Auszahlungen nur unter den Einschränkungen des § 23 Absatz 1 GemHVO-Doppik übertragen werden.

(8) Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Die Einschränkung des § 22 Absatz 2 GemHVO-Doppik ist zu beachten

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde erteilt am: 16.04.2024.

23847 Westerau, 18.04.2024

Gemeinde Westerau
Der Bürgermeister

Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Jahr 2024wird hiermit bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858

Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

23858 Reinfeld, 22.04.2024
Amt Nordstormarn
Der Amtsdirektor

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