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14.03.2022

Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (Neubau Feuerwehr) der Gemeinde Westerau sowie Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerau hat in ihrer Sitzung am 30.11.2021 beschlossen, die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde für das Gebiet Ortsteil Westerau, westlich Ratzeburger Straße (B208), Ratzeburger Straße 2 bis 10 (gerade Hausnummern) einschließlich der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche aufzustellen.

Planungsziele sind:

  • Umwandlung „Fläche für Landwirtschaft“ in „Gemeinbedarfsfläche“ zur Sicherung des neuen Standortes für die Freiwillige Feuerwehr Westerau sowie
  • Umwandlung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ zur Sicherung der bestehenden Siedlungsstruktur.

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 30.11.2021 den Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Westerau für das o.g. Gebiet einschließlich der Begründung gebilligt.

Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.

Die frühzeitige öffentliche Unterrichtung und die Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die erarbeiteten Planunterlagen liegen

vom 11.02.2022 bis einschließlich 14.03.2022

in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23858 Reinfeld im Flur des Amtsgebäudes, während folgender Zeiten

Montag bis Freitag     von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und zusätzlich

Dienstag                     von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag                 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen hierzu schriftlich, per E-Mail an bauleitplanung@amt-nordstormarn.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.

Hinweis für die Einsichtnahme:

Die Amtsverwaltung ist aufgrund der geltenden Corona-Regelungen und zur Vermeidung größerer Menschenansammlungen derzeit nur mit Terminvereinbarung zugänglich. Dieses gilt auch für die Einsicht in die ausliegenden Unterlagen, deren Erörterung und die Abgabe von Stellungnahmen. Sie können bei Bedarf Termine per Telefon unter 04533/2009-63 oder per E-Mail über bauleitplanung@amt-nordstormarn.de vereinbaren. Beim Termin sind die aktuell geltenden Covid-19-Hygieneregeln, insbesondere das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, zu beachten. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf www.amt-nordstormarn.de.

Alternativ stehen die Unterlagen auch online auf www.amt-nordstormarn.de zur Verfügung.

Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Reinfeld, den 28.01.2022                                                 Amt Nordstormarn, Der Amtsdirektor

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