Umwidmung einer Straße in der Gemeinde Badendorf für den öffentlichen Verkehr
Die Gemeinde Badendorf widmet als Träger der Straßenbaulast gem. § 6 i. V. m. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes StrWG des Landes Schleswig-Holstein folgende Straße ab der Einmündung zum „Langenjahrener Weg bis zur Gemeindegrenze Badendorf/Hamberge dem öffentlichen Verkehr um und stuft sie als selbstständigen Geh- und Radweg i.S.d. § 3 (1) Nr. 4 b) StrWG um, an welchem anliegend/ parallel ein eigenständiger Reitweg entlangführt:
- Straße „Karkbreed“, Flurstücke 226, 230, 232, 236, 239, 242, 251 der Flur 6 der Gemarkung Badendorf
Gegen diese Verfügung ist binnen 1 Monats nach der Veröffentlichung der Widerspruch zulässig. Dieser ist beim Amt Nordstormarn, Der Amtsdirektor, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, einzulegen.
23858 Reinfeld, den 05.07.2022
Amt Nordstormarn
Der Amtsdirektor
Gez. Wulf