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1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.10.2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht
um

vermindert
um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl.
Nachträge

gegenüber
bisher

nunmehr
festgesetzt auf

1.

im Ergebnisplan der

Gesamtbetrag der Erträge

0  EUR

0  EUR

1.658.500  EUR

1.658.500  EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen

0  EUR

0  EUR

1.813.100  EUR

1.813.100  EUR

Jahresüberschuss

0  EUR

0  EUR

0  EUR

0  EUR

Jahresfehlbetrag

0  EUR

0  EUR

154.600  EUR

154.600  EUR

2.

im Finanzplan der

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit:

0  EUR

0  EUR

1.470.400  EUR

1.470.400  EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

0  EUR

0  EUR

1.733.000  EUR

1.733.000  EUR

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

100.000  EUR

0  EUR

79.500  EUR

179.500  EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

209.300  EUR

0  EUR

169.000  EUR

378.300  EUR

  

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher 0  EUR

auf 0  EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher 0  EUR

auf 0  EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite

von bisher 0  EUR

auf 0  EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

von bisher 0

auf 0

  

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:

Steuerart

gegenüber bisher

auf nunmehr

1.Grundsteuer


a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

332,00  %

332 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

350,00  %

350 %

2.Gewerbesteuer

310,00  %

310 %


  

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 (1) Gemeindeordnung erteilen kann,
beträgt 2.000,- EUR.

  

§ 5

Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 10.000,- EUR
beträgt.

  

§ 6

Die entsprechend GemHVO-Doppik §20 Absätze 1 und 2 zu einem Budget verbundenen Teilpläne werden in der Anlage Übersicht Budgets dargestellt. Alle nicht in dieser Anlage aufgeführten Teilpläne werden entsprechend GemHVO-Doppik §20 Absätze 1 und 2 zu jeweils einem Budget verbunden. Es gilt die Deckungsfähigkeit gemäß GemHVO-Doppik § 22.

  

23619 Rehhorst, 08.11.2023                                                   

 

Gemeinde Rehhorst

Die Bürgermeisterin

  

Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Jahr 2023wird hiermit bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858

Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

  

23858 Reinfeld, 08.11.2023                                                     

 

Amt Nordstormarn

Der Amtsdirektor

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