Sprungziele
Inhalt

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 (Solarpark Ziegelweg) der Gemeinde Badendorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Badendorf hat in ihrer Sitzung am 10.05.2023 beschlossen, den Bebauungsplan der Gemeinde für das Gebiet im Südosten der Gemeinde Badendorf, östlich des Ziegelweges, begrenzt im Osten durch den Landgraben und die Gemeindegrenze zur Hansestadt Lübeck, im Süden durch die Gemeindegrenze zu Hamberge, im Westen durch die Bundesautobahn BAB A 20 und im Norden durch den Gewässerzulauf zum Landgraben und dessen Verlängerung bis zur BAB A 20 aufzustellen.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

-       Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlagen“ für den Bau und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage als Solarpark zur Energiegewinnung,

-       Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und leistungsfähigen Erschließung,

-       Sicherung und Ergänzung der Grünstrukturen zur Begrenzung des Gebietes.

 

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

Geltungsberich B-Plan Nr 12 Gemeinde Badendorf
Geltungsberich B-Plan Nr 12 Gemeinde Badendorf

Reinfeld, den 01.12.2023       Amt Nordstormarn, Der Amtsdirektor

Randspalte

Seite zurück Nach oben