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Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie § 25 Grundsteuergesetz und
§ 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.01.2024 die folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1. im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.344.900  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.530.700  EUR

einem Jahresfehlbetrag von 185.800  EUR
einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO
zum Haushaltsausgleich
EUR
einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage EUR

2. im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.298.700  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.356.700  EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf

66.000  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

273.100  EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0  EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0  EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0  EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

0,20  Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

303 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

319 %

2. Gewerbesteuer

312 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung

nach § 82 (1) Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000,- EUR.

§ 5

(1) Im Ergebnisplan werden die Erträge und Aufwendungen eines Teilplanes (= Produkt) nach
§ 20 Absatz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) zu einem Budget verbunden.

(2) Abweichend von Absatz 1 werden die Erträge und Aufwendungen der nachstehend aufgeführten Teilpläne (= Produkte) jeweils zu einem Budget verbunden:

                   a) Gemeindeorgane (111010) und Allgemeine Verwaltung (111020).

                   b) Grundschulen (211010), Gymnasien, Kollegs (217010), Gemeinschaftsschulen

                       (2182100), Förderschulen (221010) und Schülerbeförderung (241010).

                   c) sonstige Heimat- und Kulturpflege (281010) und Dorffest, Kindervogelschießen u.ä. (281020)

                   d) Gemeindestraßen und- Wege (541010) und Straßenbeleuchtung (541020)


(3) Im Finanzplan werden die Einzahlungen und Auszahlungen eines Teilplanes (= Produkt) nach § 20 Absatz 2 der GemHVO-Doppik zu einem Budget verbunden.

(4) Die Aufwendungen eines Budgets und die dazugehörigen Auszahlungen mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen sowie der Zuführung zu Rückstellungen und Rücklagen sind gemäß § 22 Absatz 1 GemHVO-Doppik gegenseitig deckungsfähig.

(5) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eines Budgets sind gemäß § 22 Absatz 2 GemHVO-Doppik gegenseitig deckungsfähig.

(6) Gewerbesteuermehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen erhöhen die Ansätze für die Gewerbesteuerumlage mit den dazugehörigen Mehrauszahlungen (§ 21 Abs. 2 GemHVO-Doppik).

(7) Im Ergebnisplan können Aufwendungen mit den dazugehörigen Auszahlungen nur unter den Einschränkungen des § 23 Absatz 1 GemHVO-Doppik übertragen werden.

(8) Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Die Einschränkung des § 22 Absatz 2 GemHVO-Doppik ist zu beachten.

 

 

23858 Barnitz, 13.02.2024                                             Gemeinde Barnitz

                                                                                                 Der Bürgermeister

 

Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Jahr 2024wird hiermit bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858

Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

 

 

23858 Reinfeld, 13.02.2024                                           Amt Nordstormarn

                                                                                                 Der Amtsdirektor

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