Bekanntmachung 3. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg, Kreis Stormarn
Aufgrund der §§ 4 und 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig (Gemeindeordnung - GO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl. –H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl. –H. S. 566) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.10.2021 folgende 3. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzungfür die Gemeinde Klein Wesenberg, Kreis Stormarn, erlassen:
§ 1
§ 6 erhält folgende Fassung:
§ 6 Gemeindewehrführerin/Gemeindewehrführer
Die Gemeindewehrführerin oder der Gemeindewehrführer und ihre oder seineStellvertreterin oder ihr oder sein Stellvertreter erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung Freiwillige Feuerwehren eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung.
§ 2
Inkrafttreten
Die 3. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.
Klein Wesenberg, den 04.11.2021
gez. Herbert David
Bürgermeister