Bekanntmachung 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Nordstormarn
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Nordstormarn, Kreis Stormarn
Aufgrund des § 24a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein (Amtsordnung - AO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl. –H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.09.2020 (GVOBl. Schl. –H. S. 514) wird nach Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Nordstormarn vom 15.11.2021 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Stormarn vom 08.12.2021 folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für das Amt Nordstormarn erlassen:
§ 1
§ 9 Sitzungen in Fällen höherer Gewalt
§ 9 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
(3) In einer Sitzung nach Absatz 1 und 2 findet eine Wahl im Falle eines Widerspruchs nach § 40 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) durch geheime briefliche Abstimmung statt. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.
§ 2 Inkrafttreten
Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Nordstormarn tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Stormarn vom 08.12.2021 erteilt.
Reinfeld, den 16.12.2021
(Siegel)
Stefan Wulf
Amtsdirektor