Sprungziele
Inhalt

Anordnung Aufhebung einer Schutzbereichsanordnung

Mit Anordnung vom 8. März 2007 – BMVg - WV III 7 - Anordnung-Nr.: I/Wüst/1 - wurde letztmalig ein Gebiet

in der Stadt Lübeck (kreisfrei)
und den Gemeinden Mönkhagen und Heilshoop
Landkreis Stormarn, Land Schleswig-Holstein

zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Wüstenei erklärt.

Diese Anordnung wird aufgrund des § 2 Abs. 5 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBl.I, S. 899), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr vom 13. Mai 2015 (BGBl. I, S. 706) mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem
Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein,
Brockdorff-Rantzau-Straße 13,
24837 Schleswig

erhoben werden.

Im Auftrag
gez.
Weber
II. Die öffentliche Bekanntmachung der – Wehrbereichsverwaltung Nord Außenstelle Kiel - Schutzbereichbehörde - vom 10. April 2007 verliert mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit.
Im Auftrag

14.04.2022 

Randspalte

Seite zurück Nach oben