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Für den Handelsregister-/Genossenschaftsregister-Eintrag beim Amtsgericht: ein notariell beglaubigter Antrag mit folgenden Angaben

  • Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Gesellschaft,
  • Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Zweigniederlassung,
  • das Register, bei dem die Gesellschaft geführt wird, und die Nummer des Registereintrags, sofern das Recht des Staates, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, eine Registereintragung vorsieht,
  • die Rechtsform der Gesellschaft,
  • die Personen, die befugt sind, als ständige Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, unter Angabe ihrer Befugnisse
  • wenn die Gesellschaft nicht dem Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt, das Recht des Staates, dem die Gesellschaft unterliegt.

Für die Gewerbeanmeldung:

  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass des Anmeldenden,
  • Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung,
  • Auszug aus dem Handelsregister/Genossenschaftsregister,
  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis.
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