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Lärmaktionsplan der Gemeinde Heilshoop

Lärmaktionsplanung gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Fortschreibung / Überarbeitung des Lärmaktionsplans vom 05.12.2013

1         Allgemeine Angaben 

1.1   Für die Lärmaktionsplanung zuständige Behörde

Name der Gemeinde:             Heilshoop
Gemeindekennziffer:               01062032
Ansprechpartner:                   

Frau Jonas

IV.1
Amt Nordstormarn - Bauamt
Bauleitplanung

Am Schiefen Kamp 10
23858 Reinfeld (Holstein)

1.2   Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und ggf. anderer Lärmquellen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird

Die Gemeinde Heilshoop liegt im Norden des Kreises Stormarn. Sie gehört zum Amt Nordstormarn und wird von dem ebenfalls dem Amt Nordstormarn angehörenden Gemeinden Badendorf im Südosten, Zarpen im Süden und Südwesten, Rehhorst im Westen und Mönkhagen im Norden begrenzt. Im Osten grenzt der auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck liegende Standortübungsplatz Lübeck/Wüstenei an.

Neben dem Siedlungskern Heilshoop existieren in der Gemeinde verschiedene landwirtschaftliche Höfe und Streusiedlungen, z.B. Freiweide, Neumühlen und Hauberg. Das Gemeindegebiet hat eine Gesamtfläche von ca. 8,5 km². Der überwiegende Flächenanteil wird landwirtschaftlich genutzt.

Östlich der Gemeinde verläuft eine der wichtigsten Hauptverkehrsstraßen der Region, die Bundesautobahn A 20. Eine weitere überörtliche Straße ist die Landesstraße L 71, die die Gemeinde durchquert und als Verbindung über Reinfeld (Holstein) zur Bundesstraße B 75 und zur Bundesautobahn A 1 im Süden und nach Norden zur Bundesautobahn A 20 führt.

Durch das Gemeindegebiet verlaufen zwei 110 kV-Freileitungen. Diese durchschneiden das Gemeindegebiet in Ost-West-Richtung im Norden und in Nordwest-Südost-Richtung.

Hauptverkehrsstraße, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird, ist die Bundesautobahn A 20.

Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und andere Lärmquellen sind nicht vorhanden.

1.1   Rechtlicher Hintergrund

Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG [1] und deren Umsetzung in §§ 47 a-f BImSchG[2] .

1.2   Geltende Grenzwerte

Siehe Anlage 1

2         Bewertung der Ist-Situation

2.1   Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten

Tab.1:  Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm des Straßenverkehrs betroffenen Menschen

LDEN dB(A)

Belastete Menschen

 

LNight dB(A)

Belastete Menschen

 

 

 

über 50 bis 55

0

über 55 bis 60

0

 

über 55 bis 60

0

über 60 bis 65

0

 

über 60 bis 65

0

über 65 bis 70

0

 

über 65 bis 70

0

über 70 bis 75

0

 

über 70

0

über 75

0

 

 

 

Summe

0

 

Summe

0

Tab. 2: Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm des Straßenverkehrs belasteten Fläche und Wohnungen

LDEN dB(A)

Fläche in km²

Wohnungen

Schulen

Krankenhäuser

über 55

0,848

0

0

0

über 65

0,195

0

0

0

über 75

0,058

0

0

0

Link zu den Lärmkarten: www.laerm.schleswig-holstein.de

2.2   Bewertung der Anzahl von Personen, die Umgebungslärm ausgesetzt sind

Im Zuge der 3. Stufe der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung sind rechnerisch im Sinne der oben genannten Vorschriften keine Menschen ganztägig oder in der Nacht sehr hohen oder hohen Belastungen ausgesetzt.

Durch die Steigerung des Verkehrsaufkommens auf der Bundesautobahn A 20 im Vergleich zur 2. Stufe ist auch eine größere Fläche des Gemeindegebietes ganztägig hohen Belastungen (65-70 dB(A) LDEN) und sehr hohen Belastungen (> 70dB(A) LDEN) ausgesetzt. Hierbei handelt es sich aber – bis auf das Grundstück Hauberg 7 – um unbewohnte und unbebaute Flächen.

2.3   Angabe vorhandener Lärmprobleme und verbesserungsbedürftiger Situationen (in der Gemeinde)

Aufgrund der lediglich errechneten Lärmpegel bestehen aktuell keine Lärmprobleme im bebauten Bereich der Gemeinde Heilshoop.

Belastungen bestehen vor allem in den unbebauten Flächen beidseitig der Bundesautobahn A 20. Es wird zudem befürchtet, dass das Verkehrsaufkommen und damit auch der Verkehrslärm mit dem angestrebten Ausbau der Bundesautobahn A 20 weiter ansteigen werden. Dann ist nicht auszuschließen, dass auch die Wohnbebauung im Bereich Hauberg belastet werden wird.

 3         Maßnahmenplanung 

3.1   Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung

 

Maßnahme

Maßnahmenträger

Zeitraum

1.

lärmmindernde Straßenoberfläche auf der Bundesautobahn A 20

Bundesrepublik

Deutschland

mit Errichtung 2009

2.

Lärmschutzwand im Bereich Hauberg 7

Bundesrepublik

Deutschland

2009 mit Bau A 20

3.2   Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre
(Begründung, sofern keine Maßnahmen geplant oder notwendig sind)

Aufgrund der fehlenden Betroffenheit sind keine Maßnahmen zur Lärmminderung erforderlich. Es wird jedoch aufgrund der stark angestiegenen Verkehrsmenge eine jährliche Ermittlung der Verkehrszahlen und Berechnung des Schallausbreitungspegels für notwendig erachtet.

Die Gemeinde Heilshoop ist zudem nicht Trägerin der Straßenbaulast für die Hauptverkehrsstraße, die die Lärmbelastung/-belästigung auslöst. Sie ist weder rechtlich noch tatsächlich in der Lage, die Maßnahmen in eigener Verantwortung umzusetzen und hat keinen Einfluss auf die Umsetzung der Maßnahmen. Dieses fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesrepublik Deutschland als Träger der Straßenbaulast.

3.3   Langfristige Strategien zum Schutz vor Umgebungslärm

Die Gemeinde Heilshoop ist nicht Trägerin der Straßenbaulast für die Bundesautobahn A 20. Sie ist weder rechtlich noch tatsächlich in der Lage, Maßnahmen in eigener Verantwortung umzusetzen und hat keinen Einfluss auf die Umsetzung. Dieses fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesrepublik Deutschland

Die Gemeinde Heilshoop sieht langfristig die Notwendigkeit Maßnahmen zur Lärmminderung nach dem Weiterbau- bzw. Vollausbau der Bundeautobahn A 20, da dann mit einem stärkeren Verkehrsaufkommen zu rechnen ist.

Die Gemeinde Heilshoop wird bei zukünftigen Bauleitplanverfahren weiterhin darauf achten, dass die Wohn- und Freizeitnutzung mit den Verkehrslärmemissionen vereinbar ist, z.B. durch die Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen und die Vorgaben für die Grundrissgestaltung.

3.4   Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz (Erläuterung, sofern keine ruhigen Gebiete festgelegt wurden)

Als ruhiges Gebiet, das vor einer Zunahme des Umgebungslärms zu schützen ist, wird der Moorteich festgesetzt(Gemarkung Heilshoop, Flur 3, Flurstücke 8 und 34), siehe Anlage.

3.5   Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen
(durch die vorgesehenen Maßnahmen)

Aufgrund der zur 3. Stufe zur Verfügung gestellten Angaben werden aktuell keine Personen durch den von der Bundesautobahn A 20 hervorgerufenen Verkehrslärm belastet oder belästigt.

 4         Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung oder Überprüfung des Aktionsplans

 4.1   Bekanntmachung der Erarbeitung oder Überprüfung des Lärmaktionsplans und der Mitwirkung der Öffentlichkeit am 20.10.2018

 4.2   Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplans bzw. bei vorhandenem LAP der Dokumentation auch seiner Überprüfung zur Mitwirkung mit Möglichkeit zur Stellungnahme
vom 18.10.2018 bis 19.11.2018

 4.3   Formen der öffentlichen Mitwirkung
(mindestens eine Form der Mitwirkung notwendig)

Beratung in gemeindlichen Gremien mit Rederecht für          am 17.09.2018
die Öffentlichkeit

 4.4   Berücksichtigung der Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

5         Finanzielle Informationen zum Lärmaktionsplan (falls verfügbar)

5.1   Kosten für die Aufstellung des Lärmaktionsplans                    ca. 200 €
(Bekanntmachung, Veröffentlichung, Druck, Versand)

5.2   Kosten zur Umsetzung der Maßnahmen
(geschätzte Gesamtsumme)

Kosten können nicht benannt werden, da die Umsetzung der vorgeschlagenen Lärmminderungsmaßnahmen in der Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland liegen.

5.3   Kosten/Nutzenanalyse
(ggf. auch verbale Beschreibung, falls Kosten nicht bezifferbar sind)

Kosten können nicht benannt werden, da die Umsetzung der vorgeschlagenen Lärmminderungsmaßnahmen in der Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland liegen.

6         Evaluierung des Aktionsplans
(Festlegungen zur Überprüfung der Durchführung und der Ergebnisse dieses Aktionsplans)

Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren, überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Erfahrungen bei der Aufstellung des Aktionsplans und der Umsetzung von Maßnahmen sowie die erzielten Ergebnisse werden möglichst konkret ermittelt und bewertet. Dazu ist geplant, das unter www.laerm.schleswig-holstein.de veröffentlichte Schema (Formular Überprüfung Aktionsplan) zu verwenden.

7         Inkrafttreten des Aktionsplans

7.1   Der Lärmaktionsplan wurde durch die Gemeindevertretung beschlossen

am:                                                                                         03.06.2019

7.2   Bekanntmachung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit
(der Lärmaktionsplan tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft)

am                                                                                           07.06.2019

Heilshoop, den 11.06.2019

gez. Jan Steen

Bürgermeister 



[1] RICHTLINIE 2002/49/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl. EU Nr. 189, S. 12.

[2] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG), zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 27.6.2012 BGBL I 1421

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