Bekanntmachung 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Heilshoop, Kreis Stormarn
Amtliche Bekanntmachung des Amtes Nordstormarn 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Heilshoop, Kreis Stormarn
Aufgrund des § 4 Abs.1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl. –H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl. –H. S. 566) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Heilshoop vom 22.11.2021 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Stormarn vom 07.12.2021 folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für die Gemeinde Heilshoop erlassen:
§ 1
§ 7 Sitzungen in Fällen höherer Gewalt
§ 7 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
(3) In einer Sitzung nach Absatz 1 und 2 findet eine Wahl im Falle eines Widerspruchs nach § 40 Abs. 2 GO durch geheime briefliche Abstimmung statt. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.
§ 2 Inkrafttreten
Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Heilshoop tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Stormarn vom 07.12.2021 erteilt.
Heilshoop, den 16.12.2021
Jan Steen
Bürgermeister
Vorstehende 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Heilshoop wird hiermit bekannt gemacht. Die 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Heilshoop kann im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer A 1, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.
Reinfeld (Holstein), den 20.12..2021
Stefan Wulf
Amtsdirektor