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Ortsrecht

Bekanntmachungssatzung

Satzung über das Anbringen von Straßennamen und Hausnummerschildern

Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen

Gebührensatzung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2023

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1. im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.658.500  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.813.100  EUR

einem Jahresfehlbetrag von

154.600 
EUR

2. im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.470.100  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.733.000  EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

79.500 
EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

169.000 
EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0  EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0  EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0  EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

0  Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

332 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

350 %

2. Gewerbesteuer

310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 (1) Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000,- EUR.

§ 5

Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die
Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 10.000,- EUR beträgt.

§ 6

Die Budgets entsprechen GemHVO-Doppik §20 werden in der Anlage Übersicht Budgets dargestellt.

Alle nicht in dieser Anlage aufgeführten Teilpläne werden entsprechen GemHVO-Doppik §20 Absätze 1 und 2

zu jeweils einem Budget verbunden. Es gilt die Deckungsfähigkeit gemäß GemHVO-Doppik § 22.

23619 Rehhorst, 20.04.2023                                                                                  
Gemeinde Rehhorst
Die Bürgermeisterin

Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Jahr 2023wird hiermit bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858

Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

23858 Reinfeld, 20.04.2023                                                                                    
Amt Nordstormarn
Der Amtsdirektor




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