Ortsrecht
Hauptsatzung
Bekanntmachungssatzung
Entschädigungssatzung
Geschäftsordnung
Straßenreinigungssatzung
Satzung über das Anbringen von Straßennamen und Hausnummerschildern
Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen
Hundesteuersatzung
Haushaltssatzung
Abwasserbeseitigungssatzung
Abwasserbeitragssatzung
Abwassergebührensatzung
Gebührensatzung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2023
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. im Ergebnisplan mit |
|
einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
1.658.500 EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
1.813.100 EUR |
einem Jahresfehlbetrag von |
154.600 |
2. im Finanzplan mit |
|
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
1.470.100 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
1.733.000 EUR |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
79.500 |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
169.000 |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
0 EUR |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0 EUR |
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
0 EUR |
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
0 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
|
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
332 % |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
350 % |
2. Gewerbesteuer |
310 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 (1) Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000,- EUR.
§ 5
Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die
Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 10.000,- EUR beträgt.
§ 6
Die Budgets entsprechen GemHVO-Doppik §20 werden in der Anlage Übersicht Budgets dargestellt.
Alle nicht in dieser Anlage aufgeführten Teilpläne werden entsprechen GemHVO-Doppik §20 Absätze 1 und 2
zu jeweils einem Budget verbunden. Es gilt die Deckungsfähigkeit gemäß GemHVO-Doppik § 22.
23619 Rehhorst, 20.04.2023
Gemeinde Rehhorst
Die Bürgermeisterin
Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Jahr 2023wird hiermit bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858
Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
23858 Reinfeld, 20.04.2023
Amt Nordstormarn
Der Amtsdirektor