Ortsrecht
Hauptsatzung
Bekanntmachungssatzung
Geschäftsordnung
Hausordnung für das Gemeinschaftshaus Heilshoop
Straßenreinigungssatzung
Satzung über das Anbringen von Straßennamen- und Hausnummerschildern
Straßenausbaubeitragssatzung
Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen
Hundesteuersatzung
Haushaltssatzung
Abwasserbeseitigungssatzung
Abwasserbeitragssatzung
Abwassergebührensatzung
Gebührensatzung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr
Erschließungsbeitragssatzung
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren - Mitgliedschaft Gewässerpflegeverband-Heilsau
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Heilshoop für das Haushaltsjahr 2023
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. im Ergebnisplan mit |
|
einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
1.170.100 EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
1.218.400 EUR |
einem Jahresfehlbetrag von |
48.300 EUR |
2. im Finanzplan mit |
|
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
1.052.400 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
1.136.000 EUR |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
0 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
16.000 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
0 EUR |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0 EUR |
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
0 EUR |
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
0 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
|
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
300 % |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
300 % |
2. Gewerbesteuer |
310 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung
nach § 82 (1) Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000,- EUR.
§ 5
Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen
oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die
Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 10.000,- EUR beträgt.
§ 6
Die entsprechen GemHVO-Doppik §20 Absätze 1 und 2 zu einem Budget verbundenen Teilpläne
werden in der Anlage Übersicht Budgets dargestellt.
Alle nicht in dieser Anlage aufgeführten Teilpläne werden entsprechen GemHVO-Doppik §20 Absätze 1 und 2
zu jeweils einem Budget verbunden. Es gilt die Deckungsfähigkeit gemäß GemHVO-Doppik § 22.
23619 Heilshoop, 30.03.2023 Gemeinde Heilshoop
Der Bürgermeister
Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Heilshoop für das Jahr 2023wird hiermit bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858
Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
23858 Reinfeld, 30.03.2023 Amt Nordstormarn
Der Amtsdirektor