Sprungziele
Inhalt

Lärmaktionsplan der Gemeinde Zarpen

Lärmaktionsplanung gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Berichterstettung der Gemeinde Zarpen zur Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplans vom 27.02.2014

1 Allgemeine Angaben

1.1 Für die Lärmaktionsplanung zuständige Behörde

Name der Stadt/Gemeinde: Zarpen
Gemeindekennziffer: 01062087
Ansprechpartner:

Frau Jonas

IV.1
Amt Nordstormarn - Bauamt
Bauleitplanung

Am Schiefen Kamp 10
23858 Reinfeld (Holstein)


1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und ggf. anderer Lärmquellen, für die der
Lärmaktionsplan aufgestellt wird

Die Gemeinde Zarpen liegt im Norden des Kreises Stormarn. Sie gehört zum Gebiet des Amtes Nordstormarn und wird von den ebenfalls dem Amt angehörenden Gemeinden Rehhorst im Westen, Heilshoop im Norden und Badendorf im Osten begrenzt. Im Süden grenzen die Stadt Reinfeld (Holstein) und die Gemeinden Wesenberg und Heidekamp an. Die beiden letzteren gehören ebenfalls zum Amt Nordstormarn.

Das Gemeindegebiet umfasst als Siedlungsschwerpunkt die zentral gelegenen Ortslage Zarpen, Dorf Dahmsdorf sowie die Hofstellen Zarpenerhof, Zarpener Wohld und Manhagen.

Das Gemeindegebiet hat eine Gesamtfläche von rund 11,70 km². Die Gemeinde wird einerseits durch landwirtschaftliche Nutzungen und andererseits durch das Wohnen geprägt.

Östlich der Gemeinde verläuft eine der wichtigsten Hauptverkehrsstraßen der Region, die Bundesautobahn A 20. Eine weitere überörtliche Straße ist die Landesstraße L 71, die die Ortslage Zarpen durchquert und als Verbindung über Reinfeld (Holstein) zur Bundesstraße B 75 und zur Bundesautobahn A 1 im Süden und nach Norden über Ahrensbök zur Bundesstraße B 432 führt.

Hauptverkehrsstraße, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird, ist die Bundesautobahn A 20.

Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und andere Lärmquellen sind nicht vorhanden.

1.3 Rechtlicher Hintergrund

Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG1 und deren Umsetzung in §§ 47 a-f BImSchG2.

1.4 Geltende Grenzwerte

Siehe Anlage

2 Bewertung der Ist-Situation

2.1 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten

Tab.1: Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm des Straßenverkehrs betroffenen Menschen 

LDEN dB (A) Belastete Menschen LNight dB (A) Belastete Menschen
    über 50 bis 55 0
über 55 bis 60 0 über 55 bis 60 0
über 60 bis 65 0 über 60 bis 65 0
über 65 bis 70 0 über 65 bis 70 0
über 70 bis 75 0 über 70 0
über 75 0    
Summe 0 Summe 0


Tab. 2: Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm des Straßenverkehrs belasteten Fläche und Wohnungen

LDEN dB (A) Fläche in km2
Wohnungen Schulen Krankenhäuser
über 55 0,087 0 0 0
über 65 0 0 0 0
über 75 0 0 0 0


Link zu den Lärmkarten: www.laerm.schleswig-holstein.de

2.2 Bewertung der Anzahl von Personen, die Umgebungslärm ausgesetzt sind

Im Zuge der 3. Stufe der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung sind im Sinne der oben genannten Vorschriften keine Menschen ganztägig oder in der Nacht durch die Bundesautobahn A 20 vom Umgebungslärm Lärm betroffen.

2.3 Angabe vorhandener Lärmprobleme und verbesserungsbedürftiger Situationen (in der Gemeinde)

Aufgrund der fehlenden Betroffenheit werden keine verbesserungswürdigen Situationen in der Gemeinde gesehen.

3 Maßnahmenplanung

3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung
Maßnahme Maßnehmenträger Zeitraum
lärmmindernde Straßenoberfläche auf der Bundesautobahn A20 Bundesrepublik Deutschland mit Errichtung 2009

3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre(Begründung, sofern keine Maßnahmen geplant oder notwendig sind)

Aufgrund der fehlenden Betroffenheit sind keine Maßnahmen zur Lärmminderung erforderlich.

3.3 Langfristige Strategien zum Schutz vor Umgebungslärm

Die Gemeinde Zarpen sieht langfristig Maßnahmen zur Lärmminderung nach dem Weiterbau- bzw. Vollausbau der Bundeautobahn A 20, da dann mit einem stärkeren Verkehrsaufkommen zu rechnen ist:

  1. Entlang des Gesamtgebietes der Gemeinde Zarpen zur A 20 müssen geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung installiert werden.
  2. Ggf. sind bei Neubaugebieten Bauten mit entsprechenden dreifachverglasten Fenstern zu bezuschussen.
3.4 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz (Erläuterung, sofern keine ruhigen Gebiete festgelegt wurden)

Die Gemeinde Zarpen verzichtet auf die Festsetzung eines ruhigen Gebietes da nur 0,75 % (= 0,087 km“) der Gemeindefläche dem von der Bundesautobahn A 20 als Hauptverkehrsstraße hervorgerufenen Umgebungslärm betroffen sind. Die Lärmbelastung liegt nur bei über 55 bis 65 dB(A) LDEN. Menschen sind weder ganztägig noch in der Nacht vom Umgebungslärm betroffen.

3.5 Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen (durch die vorgesehenen Maßnahmen)

Aufgrund der zur 3. Stufe zur Verfügung gestellten Angaben werden aktuell keine Personen durch den von der Bundesautobahn A 20 hervorgerufenen Verkehrslärm belastet oder belästigt.

4 Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung oder Überprüfung des Aktionsplans

4.1 Bekanntmachung der Erarbeitung oder Überprüfung des Lärmaktionsplans und der Mitwirkung der Öffentlichkeit am 06.05.2020
4.2 Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplans bzw. bei vorhandenem LAP der Dokumentation auch seiner Überprüfung zur Mitwirkung mit Möglichkeit zur Stellungnahme vom 13.05.2020 bis 26.05.2020
4.3 Formen der öffentlichen Mitwirkung (mindestens eine Form der Mitwirkung notwendig)

Beratung in gemeindlichen Gremien mit Rederecht für die Öffentlichkeit am 11.10.2018 und 18.10.2018

4.4 Berücksichtigung der Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit

Ergänzung nach der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Anregungen und Einwendungen oder sonstige Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit sind zu berücksichtigen. Es sollte kurz darauf eingegangen werden, wie die vorgebrachten Belange z.B. des Lärmschutzes oder auch die Behördenbeteiligung eingeflossen und wie sie abgewogen wurden.

5 Finanzielle Informationen zum Lärmaktionsplan (falls verfügbar)

5.1 Kosten für die Aufstellung des Lärmaktionsplans ca. 200,00 €

(Bekanntmachung, Veröffentlichung, Druck, Versand)

5.2 Kosten zur Umsetzung der Maßnahmen

Kosten können nicht benannt werden, da die Umsetzung der vorgeschlagenen Lärmminderungsmaßnahmen in der Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland liegen.

5.3 Kosten/Nutzenanalyse (ggf. auch verbale Beschreibung, falls Kosten nicht bezifferbar sind)

Kosten können nicht benannt werden, da die Umsetzung der vorgeschlagenen Lärmminderungsmaßnahmen in der Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland liegen.

6 Evaluierung des Aktionsplans

(Festlegungen zur Überprüfung der Durchführung und der Ergebnisse dieses Aktionsplans)

Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren, überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Erfahrungen bei der Aufstellung des Aktionsplans und der Umsetzung von Maßnahmen sowie die erzielten Ergebnisse werden möglichst konkret ermittelt und bewertet. Dazu ist geplant, das unter www.laerm.schleswig-holstein.de veröffentlichte Schema (Formular Überprüfung Aktionsplan) zu verwenden.

7 Inkrafttreten des Aktionsplans

7.1 Der Lärmaktionsplan wurde durch die Gemeindevertretung beschlossen am: 18.06.2020
7.2 Bekanntmachung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit (der Lärmaktionsplan tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft) am 24.06.2020

Link zum Aktionsplan im Internet

www.laerm.schleswig-holstein.de

www.amt-nordstormarn.de

Randspalte

Seite zurück Nach oben