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Lärmaktionsplan der Gemeinde Barnitz

Lärmaktionsplanung gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Berichterstettung der Gemeinde Barnitz zur Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplans vom 24.02.2014

1 Allgemeine Angaben

1.1 Für die Lärmaktionsplanung zuständige Behörde

Name der Stadt/Gemeinde: Barnitz
Gemeindekennziffer: 01062008

Frau Jonas

IV.1
Amt Nordstormarn - Bauamt
Bauleitplanung

Am Schiefen Kamp 10
23858 Reinfeld (Holstein)

1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und ggf. anderer Lärmquellen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird

Die Gemeinde Barnitz liegt im Nordosten des Kreises Stormarn. Die Gemeinde gehört zum Gebiet des Amtes Nordstormarn. Im Osten grenzen die Gemeinden Wesenberg und Klein Wesenberg sowie im Süden die Gemeinde Westerau an, die ebenfalls dem Amt Nordstormarn zugehören. Im Westen grenzt die Gemeinde Meddewade und im Norden die Stadt Reinfeld (Holstein) an.

Die Gemeinde Barnitz setzt sich zusammen aus den Ortsteilen Benstaben, Klein Barnitz, Groß Barnitz und Lokfeld zusammen. Das Gemeindegebiet umfasst eine Gesamtfläche von 11,80 km². Hiervon werden ca. 86 % landwirtschaftlich genutzt.

In der Gemeinde Barnitz lebten zum Zeitpunkt der Datenerhebung 855 Menschen.

Durch die Gemeinde führt eine der wichtigsten Hauptverkehrsstraßen der Region, die Bundesautobahn A 1. Diese quert das Gemeindegebiet im Nordwesten zwischen den Ortsteilen Benstaben und Klein Barnitz. Eine weitere wichtige überörtliche Straße ist die Landesstraße L 85, die in Nord-Süd-Richtung durch die Ortsteile Lokfeld und Groß Barnitz verläuft. Sie dient als Bedarfsumleitung für die Bundesautobahn A 1 und verbindet die Stadt Reinfeld (Holstein) über die Bundesstraße B 208 mit der Stadt Ratzeburg.

An der nördlichen Grenze, aber außerhalb des Gemeindegebietes verläuft die Bundesstraße B 75.

Im Norden des Gemeindegebietes verläuft die Trave. Der Bereich ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Travetal“ (FFH DE 2127-391). Es befinden sich weitere Teilbe-reiche dieses FFH-Gebietes in der Gemeinde. Die größten sind im Süden die Schlüüsbekniederung westlich der Landesstraße 85 sowie im Ortsteil Benstaben die Wesenbek, die Kronenbek, die Heigenbek und die Maßbek.

Hauptverkehrsstraßen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird, sind

  • die Bundesautobahn A 1 sowie
  • die Bundesstraße B 75.

Nördlich des Ortsteils Benstaben auf dem Gebiet der Stadt Reinfeld (Holstein) verläuft die Haupteisenbahnstrecke Hamburg-Lübeck, die als weiter Lärmquelle zu berücksichtigen ist und zu einer Mehrfachbelastung führt.

Für die Haupteisenbahnstrecke wurde vom Eisenbahn-Bundesamt eine separate Lärmaktionsplanung durchgeführt. Dieses Verfahren ist abgeschlossen. Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Lärmaktionsplan Teil A und Teil B der Runde 3 veröffentlicht. Beide Teile ergeben zusammen den vollständigen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes 2017/2018 und kann auf der Seite Schienenwege eingesehen und heruntergeladen werden.

Großflughäfen oder andere Lärmquellen sind nicht vorhanden.

1.3 Rechtlicher Hintergrund

Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG 1 und deren Umsetzung in §§ 47 a-f BImSchG2 .

1.4 Geltende Grenzwerte

Siehe Anlage 1

2 Bewertung der Ist-Situation

2.1 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten

Tab.1: Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm des Straßenverkehrs betroffenen Menschen

LDEN dB(A) Belastete Menschen LNIGHT dB(A) Belastete Menschen
       
über 55 bis 60 70 über 50 bis 55 40
über 60 bis 65 20 über 55 bis 60 0
über 65 bis 70 0 über 60 bis 65 0
über 70 bis 75 0 über 65 bis 70 0
über 75 0 über 70 0
Summe 90 Summe  40

Tab. 2: Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm des Straßenverkehrsbelasteten belasteten Fläche und Wohnungen

LDEN dB(A) Fläche in km2 Wohnungen Schulen Krankenhäuser
über 55 4,318 42 0 0
über 65 1,092 0 0 0
über 75 0,265 0 0 0

Link zu den Lärmkarten

2.2 Bewertung der Anzahl von Personen, die Umgebungslärm ausgesetzt sind

In der Gemeinde Barnitz lebten zum Stichtag 855 Menschen.

Hiervon sind 90 Menschen ganztägig Belastungen/Belästigungen von über 55 bis 65 dB(A) LDEN ausgesetzt. 40 Menschen sind in der Nacht Belastungen/Belästigungen von über 50 bis 55 dB(A) LNIGHT ausgesetzt. Dieses entspricht einem Anteil von 10,5 % bzw. von 4,7 %. Ein gesetzlicher Anspruch für die belasteten Menschen auf Lärmminderung besteht aufgrund der rechtlichen Grundlagen nicht.

Im Vergleich zum Lärmaktionsplan ist eine deutliche Reduzierung festzustellen. Diese wird in der Sanierung der Bundesautobahn A 1 und dem Einbau einer lärmmindernden Fahrbahnoberfläche zu begründen sein.

Nördlich des Ortsteils Benstaben auf dem Gebiet der Stadt Reinfeld (Holstein) verläuft die Haupteisenbahnstrecke Hamburg-Lübeck. Die Lärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes hat für diesen Bereich 50 betroffene Menschen ergeben, die einer Belastung zwischen 45 und 50 dB(A) LNIGHT ausgesetzt sind. Die Blattnummer 1735 der „Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes - Runde 3 (30.06.2017)“ ist nachrichtlich als Anlage 2.1-2.2 beigefügt.

Schulen oder Krankenhäuser gibt es in der Gemeinde nicht.

2.3 Angabe vorhandener Lärmprobleme und verbesserungsbedürftiger Situationen (in der Gemeinde)

Im Gebiet der Gemeinde Barnitz bestehen aufgrund der Lärmkartierung 2017 Lärmprobleme in folgenden Bereichen:

  • im Großteil des Ortsteils Benstaben,
  • in einem Teilbereich des Ortsteils Klein Barnitz sowie
  • im Bereich Lokfelder Heckkaten 2, 3 und 4.


Verbesserungswürdige Situationen liegen in diesen Bereichen vor.

Besonders ist die Situation im Ortsteil Benstaben, da die Menschen hier sowohl von Lärmemissionen der Bundesstraße B 75 und der Bundesautobahn A 1 betroffen sind. Vor allem für die im Süden des bebauten Ortsteils unmittelbar an der Bundesautobahn A 1 liegenden Grundstücke besteht die Gefahr, dass die Lärmbelastung weiter steigt. Die Lärmbelastungen auf der Fassade erreichen hier gemäß der vorliegenden Kartierung z.T. bis zu 64 dB(A) LDEN und bis zu 57 dB(A) LNIGHT. Sie liegen damit im Bereich der hohen Belastungen. Die Verkehrsstärkeentwicklung ist zu beobachten.

Nördlich des Ortsteils Benstaben auf dem Gebiet der Stadt Reinfeld (Holstein) verläuft die Haupteisenbahnstrecke Hamburg-Lübeck. Diese hat auch Lärmauswirkungen auf das Gemeindegebiet im Norden des Ortsteils Benstaben. Hier sind Grundstücke zusätzlich vom Umgebungslärm der Haupteisenbahnstrecke betroffen. In der Nacht werden Werte bis 50 dB(A) LNIGHT erreicht. Die Blattnummer 1735 der „Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes - Runde 3 (30.06.2017)“ sind nachrichtlich als Anlage 2.1-2.2 beigefügt

Die hier bestehende Lärmschutzanlage wurde Anfang der 1980iger errichtet. Seitens der Gemeinde wird stark angezweifelt, dass sie den heutigen technischen Standards entspricht. Die Lärmschutzwand ist nur 3,5 m hoch. Lärmschutzwände im weiteren Verlauf der Bundesautobahn A 1 sind höher.

Die Gemeinde Barnitz weist daraufhin, dass die vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Verfügung gestellten Ergebnisse gemeindeseitig bestritten werden. Die Ermittlung des Verkehrsaufkommens erfolgte in einem Zeitraum, in dem Baumaßnahmen auf der Bundesautobahn A 1 stattfanden und der Verkehr umgeleitet wurde. Der tatsächliche Schalldruckpegel entspricht nicht der Berechnung. Er liegt höher.

Mit der Sanierung der Bundesautobahn A 1 wurde die Fahrbahn deutlich erhöht. Hiermit ist keine Minderung des Verkehrslärms, sondern eine Steigerung verbunden. Die Steigerung des Verkehrslärms wird von den Anliegern bestätigt.

Auslöser sind die Bundesautobahn A 1 sowie die Bundesstraße B 75.

3 Maßnahmenplanung

3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung
  Maßnahme Maßnahmenträger Zeitraum
1.

Lärmschutzwand im Bereich Benstaben 
Fahrtrichtung Bad Oldesloe, Höhe ca. 3,5 m

Bundesrepublik
Deutschland

1988/89
2.

lärmmindernde Straßenoberfläche
(Waschbetonoberfläche) auf der A1

Bundesrepublik
Deutschland

2014
3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre (Begründung, sofern keine Maßnahmen geplant oder notwendig sind)

Eine Minderung der Belastung kann durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

  • Einbau einer lärmmindernden Straßenoberfläche auf der Bundesstraße B 75,
  • Überprüfung der bestehenden Lärmschutzanlage im Bereich Benstaben inkl. Ertüchtigung oder Erneuerung,
  • Erhöhung der Lärmschutzwand auf mdst. 4,0 m,
  • Verlängerung der Lärmschutzeinrichtung in Fahrtrichtung Bad Oldesloe vom Travetal bis zum Parkplatz Melmshöhe in der Ortslage Benstaben,
  • beidseitiger Lärmschutz an der Bundesautobahn A 1 auch im Bereich des Ortsteils Klein Barnitz und im Bereich der Landesstraße L 85 (Lokfelder Heckkaten),
  • Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Bundesautobahn A 1 auf 100 km/h,
  • jährliche Ermittlung der Verkehrszahlen und Berechnung der Schallausbreitung für die maßgeblichen Hauptverkehrsstraßen.

Die Gemeinde Barnitz ist nicht Trägerin der Straßenbaulast für die Hauptverkehrsstraßen, die die Lärmbelastung/-belästigung auslösen. Sie ist weder rechtlich noch tatsächlich in der Lage, die Maßnahmen in eigener Verantwortung umzusetzen und hat keinen Einfluss auf die Umsetzung der Maßnahmen. Dieses fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesrepublik Deutschland als Träger der Straßenbaulast.

Die Gemeinde setzt voraus, dass die als erforderlich angesehenen Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden.

3.3 Langfristige Strategien zum Schutz vor Umgebungslärm

Eine langfristige Reduzierung der Lärmbelastung wird nur durch die Zusammenfassung mehrerer der in 3.2 angeführten Maßnahmen zu sogenannten Maßnahmenbündeln möglich sein. Die Gemeinde Barnitz ist aber weder rechtlich noch tatsächlich in der Lage, Strategien zum aktiven oder passiven Lärmschutz in eigener Verantwortung umzusetzen. Daher erwartet sie von der Straßenbaulastträgerin die Verbesserung des aktiven Schallschutzes und eine Geschwindigkeitsreduzierung.

Die Gemeinde Barnitz wird bei zukünftigen Bauleitplanverfahren weiterhin darauf achten, dass die Wohn- und Freizeitnutzung mit den Verkehrslärmemissionen vereinbar ist.

3.4 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz (Erläuterung, sofern keine ruhigen Gebiete festgelegt wurden)

Als ruhiges Gebiet, das vor einer Zunahme des Umgebungslärms zu schützen ist, wird der Teilbereich des FFH-Gebietes „Travetal“ festgesetzt, der sich auf dem Gebiet der Gemeinde Barnitz befindet. Hierbei handelt es sich um den in der Anlage 3 gekennzeichneten Bereich.

3.5 Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen (durch die vorgesehenen Maßnahmen)

Ziel des Lärmaktionsplanes ist die Reduzierung des Verkehrslärms, so dass die Anzahl der belasteten Menschen sich verringert. Von der Gemeinde können jedoch aktiv keine Maßnahmen zur Reduzierung des von den Hauptverkehrsstraßen ausgehenden Lärms umgesetzt werden.

Es wird davon ausgegangen, dass nach Umsetzung der in Nr. 3.2 angeführten Maßnahmen sich die Zahl der vom Verkehrslärm der Hauptverkehrsstraßen betroffenen Personen um bis zu 90% reduziert.

4 Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung oder Überprüfung des Aktionsplans

4.1 Bekanntmachung der Erarbeitung oder Überprüfung des Lärmaktionsplans und der Mitwirkung der Öffentlichkeit

am 04.09.2018

4.2 Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplans bzw. bei vorhandenem LAP der Dokumentation auch seiner Überprüfung zur Mitwirkung mit Möglichkeit zur Stellungnahme

vom 12.09.2018 bis 11.10.2018

4.3 Formen der öffentlichen Mitwirkung (mindestens eine Form der Mitwirkung notwendig)

Beratung in gemeindlichen Gremien mit Rederecht für die Öffentlichkeit am 12.04.2018

4.4 Berücksichtigung der Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

5 Finanzielle Informationen zum Lärmaktionsplan (falls verfügbar)

5.1 Kosten für die Aufstellung des Lärmaktionsplans

ca. 200 € (Bekanntmachung, Veröffentlichung, Druck, Versand)

5.2 Kosten zur Umsetzung der Maßnahmen (geschätzte Gesamtsumme)

Kosten können nicht benannt werden, da die Umsetzung der vorgeschlagenen Lärmminderungsmaßnahmen in der Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland liegen.

5.3 Kosten/Nutzenanalyse (ggf. auch verbale Beschreibung, falls Kosten nicht bezifferbar sind)

Kosten können nicht benannt werden, da die Umsetzung der vorgeschlagenen Lärmminderungsmaßnahmen in der Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland liegen.

Mit geringem finanziellen Aufwand ist eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit möglich, die zu einer Reduzierung des Verkehrslärms führen könnte.

6 Evaluierung des Aktionsplans

Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren, überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Erfahrungen bei der Aufstellung des Aktionsplans und der Umsetzung von Maßnahmen sowie die erzielten Ergebnisse werden möglichst konkret ermittelt und bewertet. Dazu ist geplant, das unter www.laerm.schleswig-holstein.de veröffentlichte Schema (Formular Überprüfung Aktionsplan) zu verwenden.

7 Inkrafttreten des Aktionsplans

7.1 Der Lärmaktionsplan wurde durch die Gemeindevertretung beschlossen

am 14.03.2019

7.2 Bekanntmachung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit 

am 26.04.2019 (der Lärmaktionsplan tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft)

Link zum Aktionsplan im Internet: www.laerm.schleswig-holstein.de

Barnitz, den 26.04.2019

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(Hans-Joachim Schütt)
Bürgermeister

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