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Lärmaktionsplan der Gemeinde Hamberge

Lärmaktionsplanung gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Berichterstettung der Gemeinde Hamberge zur Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplans vom 12.12.2013

1 Allgemeine Angaben

1.1 Für die Lärmaktionsplanung zuständige Behörde

Name der Gemeinde: Hamberge
Gemeindekennziffer: 01062025
Ansprechpartner:

Frau Jonas

IV.1
Amt Nordstormarn - Bauamt
Bauleitplanung

Am Schiefen Kamp 10
23858 Reinfeld (Holstein)

1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und ggf. anderer Lärmquellen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird

Die Gemeinde Hamberge liegt im Nordosten des Kreises Stormarn. Die Gemeinde gehört zum Amt Nordstormarn. Im Norden grenzen die Gemeinde Badendorf und im Westen die Gemeinden Wesenberg, die beide ebenfalls dem Amt Nordstormarn angehören. Im Osten und Süden grenzt die Hansestadt Lübeck an.

Die Gemeinde Hamberge setzt sich zusammen aus den Ortsteilen Hamberge und Hansfelde. Daneben existieren als landwirtschaftliche Höfe und Streusiedlungen Eckernschmiede, Hohenleuchte, Sandhof, Poggenpohl und Neddelsternhof. Das Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von ca. 6,74 km². Der überwiegende Anteil der Gemeindefläche wird landwirtschaftlich genutzt. Der Anteil hat jedoch zugunsten von Wohnbau- und Verkehrsflächen abgenommen. Der Bereich zwischen der Bundesautobahn A 1 und der südlichen Gemeindegrenzen bildet den größten Teil des Siedlungsbereiches.

Die Gemeinde Hamberge ist einerseits durch die Hauptverkehrsstraßen, andererseits aber auch durch geschützte Landschaftsbestandteile wie das Travetal im Süden sowie die Feucht- und Knickwälder im Norden des Gemeindegebietes geprägt. Durch die Gemeinde führen drei wichtige Hauptverkehrsstraßen der Region: die Bundesautobahnen A 1 und A 20 mit dem Autobahnkreuz Lübeck sowie die Bundesstraße B 75.

An der südlichen Gemeindegrenze verläuft die Trave. Der Bereich ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Travetal“ (FFH DE 2127-391). Innerhalb des Gemeindegebietes befindet sich allerdings nur Trave Altarm Legan.

Durch das Gemeindegebiet verlaufen drei 110 kV-Freileitungen. Eine Freileitung durchschneidet das Gemeindegebiet in Nordwest-Südost-Richtung östlich des Siedlungsbereiches Hamberge. Die beiden anderen Freileitungen queren das Gemeindegebiet zwischen dem Ortsteils Hansfelde und der Bundesautobahn A 20 von Nordosten nach Südwesten.

Hauptverkehrsstraße, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird, sind

  • die Bundesautobahn A 1,
  • die Bundesautobahn A 20 sowie
  • die Bundesstraße B 75.

Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und andere Lärmquellen sind nicht vorhanden.

1.3 Rechtlicher Hintergrund

Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG 1 und deren Umsetzung in §§ 47 a-f BImSchG2.

1.4 Geltende Grenzwerte

Siehe Anlage 1

2 Bewertung der Ist-Situation

2.1 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten

Tab. 1: Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm des Straßenverkehrs betroffenen Menschen

LDEN dB (A) Belastete Menschen LNight dB (A) Belastete Menschen
    über 50 bis 55 220
über 55 bis 60 240 über 55 bis 60 50
über 60 bis 65 160 über 60 bis 65 0
über 65 bis 70 30 über 65 bis 70 0
über 70 bis 75 0 über 70 0
über 75 0    
Summe 430 Summe 270

Tab. 2: Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm des Straßenverkehrsbelasteten belasteten Fläche und Wohnungen

LDEN dB (A) Fläche in km2 Wohnungen Schulen Krankenhäuser
über 55 4,672 204 1 0
über 65 1,338 13 0 0
über 75 0,379 0 0 0

Link zu den Lärmkarten

2.2 Bewertung der Anzahl von Personen, die Umgebungslärm ausgesetzt sind

In der Gemeinde Hamberge lebten zum Stichtag der Erhebung 1.515 Menschen.

Hiervon sind ganztägig (24 Stunden) 30 Menschen hohen Belastungen von über 65 bis 70 dB(A) LDEN ausgesetzt sind. Hinzu kommen 400 Menschen, die ganztägig Belastungen/Belästigungen von über 55 bis 65 dB(A) LDEN ausgesetzt sind. Ganztägig sind somit 430 Menschen von den Lärmemissionen der Hauptverkehrsstraßen betroffen. Dieses sind 28,38% der Gemeindebevölkerung.

In der Nacht sind 50 Menschen hohen Belastungen von über 55 bis 60 dB(A) LNIGHT und 220 Menschen Belastungen/Belästigungen von über 50 bis 55 dB(A) LNIGHT ausgesetzt. Nachts sind somit 270 Menschen von den Lärmemissionen der Hauptverkehrsstraße betroffen. Dieses sind 17,82% der Gemeindebevölkerung.

Die Schule liegt in einem Bereich, der ganztägig Belastungen/Belästigungen von über 55 bis 65 d B(A) LDEN ausgesetzt ist. Ein Krankenhaus gibt es in der Gemeinde nicht.

Im Vergleich zu dem 2013 aufgestellten Lärmaktionsplan ist eine Reduzierung der Betroffenenzahl festzustellen. Diese wird in der Sanierung der Bundesautobahn A 1 und dem Einbau einer lärmmindernden Fahrbahnoberfläche zu begründen sein.

2.3 Angabe vorhandener Lärmprobleme und verbesserungsbedürftiger Situationen (in der Gemeinde)

Im Gebiet der Gemeinde Hamberge bestehen aufgrund der Lärmkartierung 2017 Lärmprobleme in folgenden Bereichen:

  • beidseitig der Bundesautobahn A 1,
  • beidseitig der Bundesautobahn A 20 sowie
  • beidseitig der Bundesstraße B 75

Verbesserungswürdige Situationen liegen in diesen Bereichen vor. Besonders hervorzuheben sind allerdings der Kreuzungsbereich der Bundesstraße B 75 und der Bundesautobahn A 1 sowie die Bundesstraße B 75 selbst.

Die Grundstücke im Fliederweg und teilweise auch in der Straße Sandberg befinden sich am Schnittpunkt der Bundesstraße B 75 und der Bundesautobahn A 1. Sie sind von den Lärmemissionen beider Hauptverkehrsstraßen betroffen. Die Lärmbelastungen auf der Fassade erreichen hier gemäß der vorliegenden Kartierung z.T. bis zu 4/9 66 dB(A) LDEN ganztägig und bis zu 59 dB(A) LNIGHT nachts. Sie liegen damit im Bereich der hohen Belastungen. Es besteht die Gefahr, dass die Lärmbelastung steigt. Die Verkehrsstärkeentwicklung auf den Hauptverkehrsstraßen ist daher zu beobachten.

Für die Wohnbebauung an der Bundesstraße B 75 (Hamburger Straße, Stormarnstraße und Poggenpohl) sind z.T. Lärmbelastungen auf der Fassade von bis zu 66 dB(A) LDEN ganztägig und bis zu 57 dB(A) LNIGHT kartiert. Sie liegen damit im Bereich der hohen Belastungen. Für das Grundstück Poggenpohl 3, 5 10 und 12 werden sogar Werte von bis zu 71 dB(A) LDEN und 62 dB(A) LNIGHT. Diese werden als sehr hohe Belastung eingestuft. Es besteht die Gefahr, dass die Lärmbelastung steigt. Die Verkehrsstärkeentwicklung auf der Bundesstraße B 75 ist daher zu beobachten.

3 Maßnahmenplanung

3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung
  Maßnahme Maßnahmenträger Zeitraum
1. Lärmschutzanlagen an der Bundesautobahn A 1, Fahrtrichtung Lübeck, im Bereich An der Autobahn 1, Höhe 5,5 m Bundesrepublik Deutschland in den 1980iger
2. Lärmschutzanlagen an der Bundesautobahn A 1, Fahrtrichtung Lübeck, im Bereich Fliederweg 1, 4,0 m Bundesrepublik Deutschland in den 1980iger
3. Einbau lärmmindernden Straßenoberfläche auf der Bundesautobahn A 1 Bundesrepublik Deutschland 2014
4. Lärmschutzanlagen an der A 20 Bundesrepublik Deutschland 2001 + 2009
5. Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen sowie zurückgesetzte Lage der Baufenster im Bebauungsplan Nr. 4 (südlich B 75) Grundstückseigentümer 1999
6. Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan Nr. 6 sowie Abstandsfläche zur Bundesstraße (nördlich B 75) Grundstückseigentümer 2015
7. Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan Nr. 8 ( südlich B 75) zurückgesetzte Lage der Erschließungsstraße und der Baufenster Grundstückseigentümer 2005
8. Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen sowie zurückgesetzte Lage der Baufenster zur B 75 im Bebauungsplan Nr. 14 (südlich B 75) Grundstückseigentümer 2017
9. Lärmschutzwall im Bebauungsplan Nr. 2.4 A (nördlich B 75) Bundesrepublik Deutschland 1976

 

3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre (Begründung, sofern keine Maßnahmen geplant oder notwendig sind)

Die Gemeinde hat bereits 2008 ein Konzept zur Verkehrsberuhigung der B 75 erarbeitet. Dieses sieht im Wesentlichen die Verlegung der Bundesstraße B 75 auf die Bundesautobahn A 1 mittels Schaffung einer Anschlussstelle an die Bundesautobahn vor. Bestandteil ist zudem eine Verkehrsberuhigung der Bundesstraße durch

  1. die Herabstufung der Bundesstraße innerhalb der Ortslage Hamberge,
  2. den Rückbau der Bundesstraße auf einen Regelquerschnitt von 9 m,
  3. die Festsetzung von einer max. zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und
  4. die Festsetzung eines Lkw- Nachtfahrverbotes innerhalb der Ortsdurchfahrt Hamberge.

Das Konzept ist als Anlage 2 Bestandteil dieses Lärmaktionsplanes.

Ein erster Schritt zur Umsetzung des Konzeptes stellt der zwischen der Gemeinde Hamberge und dem Land Schleswig-Holstein 2017 geschlossene eine öffentlichrechtliche Vertrag zur Nachbesserung der Lärmschutzanlagen an der Bundessautobahn A 1 dar. Dieser sieht auch die Schaffung einer Teilanschlussstelle der Bundesstraße B 75 an die Bundesautobahn A 1 in und aus Richtung Lübeck vor. Das Planfeststellungsverfahren soll 2019 vom Land Schleswig-Holstein beantragt werden.

Eine Minderung der Belastung kann außerdem durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

  • Einbau einer lärmmindernden Straßenoberfläche auf der Bundesstraße B 75,
  • Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Bundesautobahn A 1 auf 100 km/h,
  • Versetzung des Ortseingangsschildes in westliche Richtung zum Schutz der Wohnbebauung am westlichen Ortseingang - zumindest aber Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Bundesstraße B 75 ab Beginn der Bebauung auf 50 km/h,
  • Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Bundesstraße B 75 innerhalb der Ortschaft auf 30 km/h,
  • Überprüfung der bestehenden Lärmschutzanlagen entlang der Bundesautobahn A 1 inkl. Ertüchtigung oder Erneuerung,
  • Erhöhung und Verlängerung der Lärmschutzwand an der Bundesautobahn A 1 zum Schutz der Wohnbebauung im Westen, spätestens mit dem Bau der Teilanschlussstelle an die Bundesautobahn A 1,
  • jährliche Ermittlung der Verkehrszahlen und Berechnung der Schallausbreitung für die maßgeblichen Hauptverkehrsstraßen.

Die Gemeinde Hamberge ist nicht Trägerin der Straßenbaulast für die Hauptverkehrsstraßen, die die Lärmbelastung/-belästigung auslösen. Sie ist weder rechtlich noch tatsächlich in der Lage, die Maßnahmen in eigener Verantwortung umzusetzen und hat keinen Einfluss auf die Umsetzung der Maßnahmen. Dieses fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesrepublik Deutschland als Träger der Straßenbaulast.

Die Gemeinde setzt voraus, dass die als erforderlich angesehenen Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden.

3.3 Langfristige Strategien zum Schutz vor Umgebungslärm

Eine langfristige Reduzierung der Lärmbelastung wird vor allem durch die Realisierung des in 3.2 angeführten öffentlich-rechtlichen Vertrages einschließlich der Umsetzung des dort genannten Konzeptes erzielt.

Ansonsten wird diese nur durch die Zusammenfassung mehrerer der weiteren in 3.2 angeführten Maßnahmen zu sogenannten Maßnahmenbündeln möglich sein.

Die Gemeinde Hamberge ist aber weder rechtlich noch tatsächlich in der Lage, Strategien zum aktiven oder passiven Lärmschutz in eigener Verantwortung umzusetzen. Daher erwartet sie von der Straßenbaulastträgerin die Verbesserung des aktiven Schallschutzes und eine Geschwindigkeitsreduzierung.

Die Gemeinde Hamberge wird bei zukünftigen Bauleitplanverfahren weiterhin darauf achten, dass die Wohn- und Freizeitnutzung mit den Verkehrslärmemissionen vereinbar ist.

3.4 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz (Erläuterung, sofern keine ruhigen Gebiete festgelegt wurden)

Als ruhiges Gebiet, das vor einer Zunahme des Umgebungslärms zu schützen ist, wird ein 50 m breiter Streifen entlang der nördlichen Grenze des FFH-Gebietes „Travetal“ festgesetzt. Hierbei handelt es sich um die in der Anlage 3 gekennzeichnete Fläche.

3.5 Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen (durch die vorgesehenen Maßnahmen)

Bis zur Vorlage konkreter Planungen der Straßenbaulastträgerin zu den geforderten Maßnahmen können keine Schätzwerte für die Bundesautobahnen A 1 und A 20 ermittelt werden.

Allein bei der Umsetzung der in 3.2 angeführten Konzept zur Verkehrsberuhigung der Bundesstraße B 75 würde sich auf der Grundlage einer im Jahre 2008 durchgeführten Ermittlung und der Annahme, dass 416 Menschen von den Verkehrsemissionen der Bundesstraße B 75 betroffen sind, folgende Verbesserung ergeben:

LNight in dB (A) Belastete Menschen - Straßenlärm Nachts an der B75
Gemäß Ermittlung aus 2008 Geplant nach Umsetzung der Strategie Reduzierung
Tatsächlich In Prozent
über 50 bis 55 270 263 7 2,59
über 55 bis 60 126 64 62 49,21
über 60 bis 65 20 13 7 35
über 65 0 0 0 0
Summe 416 340 76 18,27

 

4 Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung oder Überprüfung des Aktionsplans

4.1 Bekanntmachung der Erarbeitung oder Überprüfung des Lärmaktionsplans und der Mitwirkung der Öffentlichkeit

am 04.09.2018

4.2 Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplans bzw. bei vorhandenem LAP der Dokumentation auch seiner Überprüfung zur Mitwirkung mit Möglichkeit zur Stellungnahme

vom 12.09.2018 bis 11.10.2018

4.3 Formen der öffentlichen Mitwirkung (mindestens eine Form der Mitwirkung notwendig)

Beratung in gemeindlichen Gremien mit Rederecht für die Öffentlichkeit am 18.04.2018 und am 26.04.2018

4.4 Berücksichtigung der Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

5 Finanzielle Informationen zum Lärmaktionsplan (falls verfügbar)

5.1 Kosten für die Aufstellung des Lärmaktionsplans

ca. 200 € (Bekanntmachung, Veröffentlichung, Druck, Versand)

5.2 Kosten zur Umsetzung der Maßnahmen (geschätzte Gesamtsumme)

Kosten können nicht benannt werden, da die Umsetzung der vorgeschlagenen Lärmminderungsmaßnahmen in der Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland liegen.

5.3 Kosten/Nutzenanalyse (ggf. auch verbale Beschreibung, falls Kosten nicht bezifferbar sind)

Kosten können nicht benannt werden, da die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen in die Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland fällt.

Mit geringem finanziellen Aufwand sind folgende Maßnahmen, die zu einer Reduzierung des Verkehrslärms führen können, möglich:

  • Versetzung des Ortseingangsschildes im Westen,
  • Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Bundesautobahn A 1,
  • Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Bundesstraße B 75,
  • Festsetzung eines Lkw- Nachtfahrverbotes innerhalb der Ortsdurchfahrt Hamberge.

6 Evaluierung des Aktionsplans (Festlegungen zur Überprüfung der Durchführung und der Ergebnisse dieses Aktionsplans)

Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren, überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Erfahrungen bei der Aufstellung des Aktionsplans und der Umsetzung von Maßnahmen sowie die erzielten Ergebnisse werden möglichst konkret ermittelt und bewertet. Dazu ist geplant, das unter www.laerm.schleswigholstein.de veröffentlichte Schema (Formular Überprüfung Aktionsplan) zu verwenden.

7 Inkrafttreten des Aktionsplans

7.1 Der Lärmaktionsplan wurde durch die Gemeindevertretung beschlossen

am 08.11.2018

7.2 Bekanntmachung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit 

am 27.04.2019 (der Lärmaktionsplan tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft)

Link zum Aktionsplan im Internet: www.laerm.schleswig-holstein.de / www.amt-nordstormarn.de

Hamberge, den 27.04.2019

_____________________________
(Paul-Friedrich Beeck)
Bürgermeister

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