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Lärmaktionsplan der Gemeinde Mönkhagen

Lärmaktionsplanung gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Berichterstattung der Gemeinde Mönkhagen zur Fortschreibung / Überarbeitung des Lärmaktionsplans vom 23.01.2014

1 Allgemeine Angaben

1.1 Für die Lärmaktionsplanung zuständige Behörde

Name der Gemeinde: Mönkhagen
Gemeindekennziffer: 01 0 62 048

Frau Jonas

IV.1
Amt Nordstormarn - Bauamt
Bauleitplanung

Am Schiefen Kamp 10
23858 Reinfeld (Holstein)



1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und ggf. anderer Lärmquellen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird

Die Gemeinde Mönkhagen liegt im Nordosten des Kreis Stormarn und bildet dessen Grenze zu den Kreisen Segeberg und Ostholstein sowie zur Hansestadt Lübeck. Sie gehört zum Gebiet des Amtes Nordstormarn. Im Süden grenzen die ebenfalls dem Amt Nordstormarn zugehörigen Gemeinden Heilshoop und Rehhorst an. Die Gemeinde Mönkhagen besteht aus den beiden Ortsteile Mönkhagen und Langniendorf. Außerdem existieren die Streusiedlungen Steinkoppel, Neuhof und mehrere Einzelhoflagen.

Durch die Gemeinde führt eine der wichtigsten Hauptverkehrsstraßen der Region, die Bundesautobahn A 20. Weitere überörtliche Straßen sind an der östlichen Gemeindegrenze die Landesstraße L 332 als Autobahnzubringer und im Westen die Landesstraße L 71 als Verbindung über Reinfeld (Holstein) zur Bundesstraße B 75 und zur Bundesautobahn A 1 im Süden und nach Norden über Ahrensbök zur Bundesstraße B 432. Gleichzeitig dient die Landesstraße L 71 aus dem Kreis Bad Segeberg kommend als Zubringer zur Bundesautobahn A 20. Das Gemeindegebiet wird zudem in Ost-West-Richtung von der Kreisstraße K 112, der ehemaligen Bundesstraße B 206, durchschnitten.


Im Gemeindegebiet befinden sich zwei nach § 20 LNatSchG geschützte Landschaftsbestandteile.

Das Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von ca. 7,31 km² (731 ha). Hiervon werden ca. 84 % landwirtschaftlich - größtenteils als Dauergrünland in den Niederungsbereichen der Heilsau, der Niendorfer Bek und des Eckhorster Laufs - genutzt.
Es gibt in der Gemeinde kleinere Waldflächen

  • an der nördlichen Gemeindegrenze zwischen Neuhof und der BAB A 20 an der Reinsbek,
  • am Verlauf der Martelsbek und
  • an der südwestlichen Grenze zur Gemeinde Heilshoop am Verlauf der Niendorferbek,
  • nördlich der Bebauung im Ortsteil Mönkhagen.

Als Gewässer II. Ordnung ist die Heilsau das größte Fließgewässer im Gemeindegebiet, ihr fließen mehrere kleinere Bäche sowie Entwässerungsgräben zu. Die Heilsau durchschneidet das das Gemeindegebiet im Ortsteil Mönkhagen von Nord nach Süd. Weitere größere Fließgewässer sind an der nördlichen Grenze die Reinsbek und an der südlichen Grenze der Eckhorster Lauf.

Durch das Gemeindegebiet verläuft zwischen den beiden Ortsteilen von Nordosten nach Südwesten eine 220 kV-Freileitung. Eine 110 kV-Freileitung kreuzt das Gemeindegebiet im Südwesten südlich der Straße Krübbenberg.

Hauptverkehrsstraßen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird, sind:

  • die Bundesautobahn A 20 sowie
  • die Landesstraße L 332

Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen sind nicht vorhanden. Eine weitere Lärmquelle, die den Südosten der Gemeinde durch Schusslärm belastet, ist der Standortübungsplatz „Wüstenei“ der Bundeswehr.

1.3 Rechtlicher Hintergrund

Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG 1 und deren Umsetzung in §§ 47 a-f BImSchG2.

1.4 Geltende Grenzwerte

Siehe Anlage 1

2 Bewertung der Ist-Situation

2.1 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten

- Geschätzte Zahl der vom Umgebungslärm des Straßenverkehrs betroffenen Menschen

LDEN dB (a) Belastete Menschen LNight dB (A) Belastete Menschen
    über 50 bis 55 20
über 55 bis 60 30 über 55 bis 60 0
über 60 bis 65 10 über 60 bis 65 0
über 65 bis 70 0 über 65 bis 70 0
über 70 bis 75 0 über 70 0
über 75 0    
Summe 40 Summe 20

- Geschätzte Zahl der vom Umgebungslärm der Straßenverkehrs belasteten Flächen und Wohnungen

LDEN dB (A) Flächen in km2 Wohnungen Schulen Krankenhäuser
über 55 1,884 19 0 0
über 65 0,397 0 0 0
über 75 0,108 0 0 0

Lind zu den Lärmkarten.

2.2 Bewertung der Anzahl von Personen, die Umgebungslärm ausgesetzt sind

Ein gesetzlicher Anspruch für die belasteten Menschen auf Lärmminderung besteht aufgrund der unter Ziffer 1.3 genannten Rechtsgrundlagen nicht.

Ganztägig sind 40 Menschen Belastungen/Belästigungen über 55 bis 65 dB(A) LDEN ausgesetzt. Dieses entspricht 5,87 % der Gemeindebevölkerung.

In der Nacht sind 20 Menschen Belastungen/Belästigungen von über 50 bis 55 dB(A) LNIGHT ausgesetzt. Dieses entspricht 2,94 % der Gemeindebevölkerung.

Schulen oder Krankenhäuser gibt es in der Gemeinde nicht.

2.3 Angabe vorhandener Lärmprobleme und verbesserungsbedürftiger Situationen (in der Gemeinde)

Im Gebiet der Gemeinde Mönkhagen bestehen Lärmprobleme in folgenden Bereichen:

  • Im Zuge der Landesstraße L 332, insbesondere in Höhe Einmündung der Gemeindestraße „An der Bundesstraße“ von Hausnummer 6 bis zur Gemeindegrenze zu Stockelsdorf und Lübeck,
  • in der gesamten Ortslage Mönkhagen,
  • Neuhof 3, 4 und 5,
  • Lütjenfelde 1.

Auslöser sind die Bundesautobahn A 20 einschließlich der Anschlussstelle Mönkhagen und die Landesstraße L 332 (Straße „An der Bundesstraße“) aus Richtung Lübeck kommend als Autobahnzubringer.

In den angeführten Bereichen ist ganztägig und in der Nacht nur eine geringe Anzahl von Betroffenen Belastungen/Belästigungen von 55 bis 65 dB(A) bzw. von 50 bis 55 dB(A) ausgesetzt.

Unabhängig davon ist bei der Bewertung der Lärmsituation zu beachten, dass der Verlauf der Bundesautobahn A 20 im Bogen um die Ortslage Mönkhagen herumführt. Dies hat zur Folge, dass insbesondere die Ortslage Mönkhagen aus mehreren Himmelsrichtungen zugleich durch Lärm belastet wird. Dies erschwert nicht nur den passiven Lärmschutz, sondern vervielfacht ebenso die gefühlte Lärmbelästigung, im Besonderen in den Außenwohnbereichen (Terrassen, Gärten u.ä.).

3 Maßnahmenplanung

3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung

Maßnahmen Maßnahmenträger Zeitraum
Mit dem Planfeststellungsbeshcluss vom 30.07.2004 für den Neubau der Bundesautobahn A20 zwischen Geschendorf und dem Autobahnkreuz Lübeck A1/ A20 mit der Anschlusstelle in Mönkhagenwurden eine -2 dB (a) - Decke, Verwallungen und ein Anspruch auf passiven Lärmschutz festgelegt. Bundesrepublik Deutschland Eröffnung 2009

3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre (Begründung, sofern keine Maßnahmen geplant oder notwendig sind)

Eine Minderung der Belastung/Belästigung kann erreicht werden durch:

  • Errichtung/Neuanlage einer Lärmschutzanlage entlang der Bundesautobahn A 20 im Bereich Neuhof und Lütjenfelde,
  • Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Bundesautobahn A 20 im Bereich der Ortslagen Mönkhagen und Langniendorf auf 100 km/h
  • Umsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden und Grundstücken.

Die Gemeinde Mönkhagen ist nicht Trägerin der Straßenbaulast für die Hauptverkehrsstraßen, die die Lärmbelastung/-belästigung auslösen. Sie ist weder rechtlich noch tatsächlich in der Lage, die Maßnahmen in eigener Verantwortung umzusetzen und hat keinen Einfluss auf die Umsetzung der Maßnahmen. Dieses fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesrepublik Deutschland als Träger der Straßenbaulast. Die Gemeinde setzt voraus, dass die als erforderlich angesehenen Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden.

3.3 Langfristige Strategien zum Schutz vor Umgebungslärm

Die Gemeinde Mönkhagen wird bei zukünftigen Bauleitplanverfahren weiterhin darauf achten, dass die Wohn- und Freizeitnutzung mit den Verkehrslärmemissionen vereinbar ist.

3.4 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz (Erläuterung, sofern keine ruhigen Gebiete festgelegt wurden)

Als ruhiges Gebiet, das vor einer Zunahme des Umgebungslärms zu schützen ist, wird ein Bereich nordwestlich der Ortslage Mönkhagen festgesetzt. Das Gebiet ist in Anlage 2 dargestellt.

3.5 Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen (durch die vorgesehenen Maßnahmen)

Von der Gemeinde können aktiv keine Maßnahmen zur Reduzierung des von den Hauptverkehrsstraßen ausgehenden Lärms umgesetzt werden. Bis zur Vorlage konkreter Planungen der Straßenbaulastträger zu den geforderten Maßnahmen können keine Schätzwerte zu den betroffenen Personen ermittelt werden.

4 Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung oder Überprüfung des Aktionsplans

4.1 Bekanntmachung der Erarbeitung oder Überprüfung des Lärmaktionsplans und der Mitwirkung der Öffentlichkeit

am 04.10.2018

4.2 Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplans bzw. bei vorhandenem LAP der Dokumentation auch seiner Überprüfung zur Mitwirkung mit Möglichkeit zur Stellungnahme

vom 12.09.2018 bis 11.10.2018

4.3 Formen der öffentlichen Mitwirkung (mindestens eine Form der Mitwirkung notwendig) Beratung in gemeindlichen Gremien mit Rederecht für

am 15.03.2018 die Öffentlichkeit und 20.03.2018

4.4 Berücksichtigung der Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

5 Finanzielle Informationen zum Lärmaktionsplan (falls verfügbar)

5.1 Kosten für die Aufstellung des Lärmaktionsplans

ca. 200 € (Bekanntmachung, Veröffentlichung, Druck, Versand)

5.2 Kosten zur Umsetzung der Maßnahmen (geschätzte Gesamtsumme)

Kosten können nicht benannt werden, da die Umsetzung der vorgeschlagenen Lärmminderungsmaßnahmen in der Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland liegen.

5.3 Kosten/Nutzenanalyse (ggf. auch verbale Beschreibung, falls Kosten nicht bezifferbar sind)

Kosten können nicht benannt werden, da die Umsetzung der vorgeschlagenen Lärmminderungsmaßnahmen in der Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland liegen.

Mit geringem finanziellen ist eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit möglich, die zu einer Reduzierung des Verkehrslärms führen könnte.

6 Evaluierung des Aktionsplans

Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren, überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Erfahrungen bei der Aufstellung des Aktionsplans und der Umsetzung von Maßnahmen sowie die erzielten Ergebnisse werden möglichst konkret ermittelt und bewertet. Dazu ist geplant, das unter www.laerm.schleswig-holstein.de veröffentlichte Schema (Formular Überprüfung Aktionsplan) zu verwenden.

7 Inkrafttreten des Aktionsplans

7.1 Der Lärmaktionsplan wurde durch die Gemeindevertretung beschlossen

am: 11.12.2018

7.2 Bekanntmachung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit (der Lärmaktionsplan tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft)

am 12.02.2019

Link zum Aktionsplan im Internet:

www.laerm.schleswig-holstein.de
www.amt-nordstormarn.de

Mönkhagen, den 13.02.2019
_______________________________
(Klaus Bleiziffer)
Bürgermeister

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