Sprungziele
Inhalt

Information über erteilte Aufträge!

Information über erteilte Aufträge im Rahmen von Ausschreibungen von (Bau-) Leistungen

Bei Auftragsvergaben nach der VOB/A ist bei beschränkten Ausschreibungen ab einem Auftragswert ab 150.000 € und freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 50.000 € nach Zuschlagserteilung über die Vergabe auf einer Internetplattform zu informieren. Bei Vergaben nach der VOL/A gilt die Informationspflicht ab 25.000 € Auftragswert.

Inhalt der Information:

  1. Name und Anschrift des Auftagsgebers
  2. gewähltes Vergabeverfahren
  3. Auftragsgegenstand
  4. Ort der Ausführung
  5. Name des beauftragten Unternehmes (nur VOB)
  6. voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung (nur VOL)

Randspalte

Seite zurück Nach oben