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Information über erteilte Aufträge!

Information über erteilte Aufträge im Rahmen von Ausschreibungen von (Bau-) Leistungen

Bei Auftragsvergaben nach der VOB/A ist bei beschränkten Ausschreibungen ab einem Auftragswert ab 150.000 € und freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 50.000 € nach Zuschlagserteilung über die Vergabe auf einer Internetplattform zu informieren. Bei Vergaben nach der VOL/A gilt die Informationspflicht ab 25.000 € Auftragswert.

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