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Kindertageseinrichtungen / Kinderkrippen

Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz einer Betreuungseinrichtung.

Die Planungs- und Gewährleistungsverantwortung für ein bedarfsgerechtes Angebot liegt bei den Kreisen und kreisfreien Städten (§ 6 Kindertagesstättengesetz - KiTaG). Die Kreise werden dabei durch ihre kreisangehörigen Gemeinden unterstützt.

KiTa-Refom

Seit dem 01.08.2020 ist die KiTa-Reform in Kraft. Hierzu zählt die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechtes der Eltern sowie die Deckelung der Elternbeiträge.

Mit dem Wunsch- und Wahlrecht steht es den Eltern frei, Ihr Kind in Einrichtungen außerhalb des Wohnortes anzumelden. Eine Kostenübernahmeerklärung von seiten der Wohnortgemeinde wird nicht mehr benötigt. Bitte bedenken Sie auch weiterhin, dass Kinder aus der Standortgemeinde in den meisten Einrichtungen vorrangig aufgenommen werden und melden Ihr Kind ggf. zusätzlich in einer Einrichtung an, in welcher Ihre Gemeinde Belegrechte hat.

Ab dem 01.08.2020 sind die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen gedeckelt. Für ein Krippenkind (U3) dürfen maximal 7,21 € je wöchentlicher Betreuungsstunde erhoben werden, für eine Elementarkind (Ü3) liegt die Deckelung bei 5,66 € je Betreuungsstunde. Diese Beitragsdeckelung gilt auch für Kinder in der Kindertagespflege.

Diese Regelungen gelten nur für Einrichtungen, in Schleswig-Holstein. Sollten Ihr Kind eine Einrichtung außerhalb von Schleswig-Holstein besuchen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem Amt Nordstormarn in Verbindung.


KiTa-Portal SH

Die Platzvergabe und Anmeldung läuft über das

KiTa-Portal S-H

bitte verwenden Sie das Portal zur Anmeldung Ihrer Kinder in den Einrichtungen. Geben Sie hierbei bitte immer Ihren derzeit aktuelle Wohnort an. Sollten Sie erst in eine unserer Gemeinde ziehen, geben Sie dieses bitte als Bemerkung mit an.

Gebühren Kindergarten Gänseblümchen

Elementarkinder (20 Plätze)
07:00 - 15:00 Uhr = 226,40 €

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

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