FAQ Wohnraumgeber
Fragen und Antworten
„FAQ“
- Vermieter / Wohnraumgeber -
Frage:
Ich habe eine leerstehende Wohnung oder ein leerstehendes Haus zur Unterbringung von geflüchteten Personen zur Verfügung. Wie würde das Vorgehen zur Überlassung des Wohnraums aussehen?
Antwort:
Uns ist natürlich bewusst, dass mit der Nutzung des zur Verfügung gestellten Wohnraums auch Kosten ggf. auch fehlende Mieteinnahmen verbunden sind. Sie können selbstverständlich auch eine finanzielle Unterstützung unserseits erfahren. Sprechen Sie uns gerne an. Da wir bereits viele Gespräche mit Wohnraumgebern geführt haben, seien sie versichert, dass eine finanzielle Absprache weder pietätlos noch unangebracht ist.
Für die Überlassung von Wohnraum gibt es folgende Varianten.
- Ein Mietvertrag wird zwischen Ihnen und dem Amt Nordstormarn geschlossen.
- Ein Mietvertrag wird zwischen Ihnen und geflüchteten Personen geschlossen.
- Eine pragmatische Lösung nach der man eine Mietkostenbescheinigung (zweiseitiges Formular) ausfüllt.
Hier bietet sich das telefonische oder persönliche Gespräch zur genauen Erörterung an. Wenden Sie sich bitte an Herrn Zegke unter 04533 / 2009 - 49 oder Herrn Fehrmann unter 04533 / 2009 - 59
Die Erstellung eines Mietvertrages kann durch das Amt Nordstormarn erfolgen. Auch können wir Sie bei der Erstellung unterstützen.
Frage:
Ich kann ein Zimmer in meinem Haushalt anbieten. Was bedeutet das für mich?
Antwort:
Sie entscheiden wie viele Personen Sie aufnehmen möchten und können auch Wünsche über die Personenkonstellation (z. B. junge Familien, ältere Personen) äußern. Dies werden wir berücksichtigen.
Das notwendige Mobiliar stellen wir auch bei Ihnen auf. Sie müssen sich um nichts kümmern, dürfen es aber gerne.
Selbstverständlich sollen Sie nicht für die Kosten, die die Unterbringung von geflüchteten Personen mit sich bringt, aufkommen. Wir übernehmen diese gern, auch eine Zahlung einer Kaltmiete stellt kein Problem dar.
Sollten Sie zusätzlich auch noch die Unterstützung der Personen anbieten wollen (s. auch FAQ für das Ehrenamt), sind Sie nicht auf sich allein gestellt. Professionelle Unterstützung erfahren Sie über Frau Zarghami und die Mitarbeiter*innen des Ordnungs- und Sozialamts. Vielleicht hat sich bei Ihnen vor Ort schon eine Gemeinschaft von ehrenamtlichen Helfer gebildet, die ebenfalls unterstützen kann.
Sie stehen auch nicht in der Verpflichtung zusätzliche Unterstützungsange-bote anzubieten. Die geflüchteten Personen können, wenn keine Vermögenswerte vorhanden sind, finanzielle Unterstützung durch das Amt Nordstormarn erhalten. Die finanzielle Unterstützung deckt alle Bereiche des Lebens ab. Sie, als Wohnraumgeber*in, müssen für keinerlei Kosten aufkommen.
Auch in zur Verfügung gestellten Zimmern können wir Elektrogeräte wie zum Beispiel alleinstehende Kühlschränke aufstellen lassen, damit auch eine eindeutige Trennung der Lebensmittel erfolgen kann. Sprechen Sie gerne an.
Frage:
Muss ich Einnahmen aus der Vermietung bzw. des zur Verfügung gestellten Wohnraums irgendwo angeben oder versteuern?
Antwort:
Aus rechtlichen Gründen darf das Amt Nordstormarn diese Frage nicht beantworten. Wir bitten um Ihr Verständnis. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt, an Ihre*n Steuerberater*in oder andere Beratungsstellen.
Frage:
Was passiert, wenn Personen bei mir im Haushalt untergebracht werden sollen und diese bei der Zuweisung positiv auf Corona getestet sind?
Antwort:
Üblicherweise werden die Personen aus Erstaufnahmeeinrichtung vor der Verteilung an das Amt auf Corona getestet. Bei der ersten Vorsprache bei uns im Amt werden die Personen erneut auf das Coronavirus getestet. Nur wenn die Tests negativ sind erfolgt eine Unterbringung bei Ihnen. Außerdem erhalten die geflüchteten Personen Informationsmaterial für eine Impfung. Personen, die positiv getestet sind, werden in einem speziell für diesen Fall vorbereiteten Haus unterkommen. Erst nach „Freitestung“ erfolgt die Zuweisung in Ihren Haushalt.
Frage:
Ich kann Wohnraum anbieten. Kann ich die aufzunehmenden Personen vorher kennenlernen?
Antwort:
Dies ist leider nicht möglich. Dies ist damit begründet, dass wir mit sehr wenig Vorlaufzeit über die Ankunft von unterzubringenden Personen informiert werden. Wenn die Personen bei uns im Amtsgebäude erscheinen, erfolgt unser Erstkontakt und die Aufnahme der Personendaten. Sollte ein Sozialhilfeantrag gestellt werden, erfolgt nach Prüfung des Antrags, die Weiterleitung in den Wohnraum.
ABER! Falls es zwischen Ihnen und den Personen aus der Ukraine zu Problemen kommen sollte, sind wir für Sie da. Sprechen Sie uns an! Wir versuchen das Problem zu lösen. Sollte es aber wider Erwarten zu keiner Lösung kommen, werden wir die Personen schnellstmöglich, direkt am gleichen Tag, in anderen Wohnraum umsetzen.
Frage:
Wie verhalte ich mich bei Problemen mit den untergebrachten Personen?
Antwort:
s. vorstehende Frage
Frage:
Gibt es die Möglichkeit mich noch weiter zu informieren?
Antwort:
Inforamtionen des Immobilienverband
https://ivd.net/2022/03/wohnraum-fuer-ukrainische-gefluechtete-was-eigentuemer-und-mieter-beachten-sollten/
Frage:
Meine Frage fehlt noch in den FAQs oder ich habe noch weitergehende Fragen zu einzelnen Themen. An wen kann ich mich wenden?
Antwort:
Wir versuchen die FAQ-Listen schnellstmöglich zu komplettieren, jedoch kann es immer mal passieren, gerade bei Besonderheiten des Einzelfalls, dass noch Fragen offenbleiben.
Rufen Sie gerne Herrn Zegke unter 04533 / 2009 -49 oder Herrn Fehrmann unter 04533 / 2009 -59 an.