Tagesordnung - Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Barnitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.10.2022 | SI/2022/12-059 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht der/des Vorsitzenden | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | KiTa "Sterntaler" Klein Wesenberg - Wirtschaftsplan 2023 | 2022/12-136 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Gebührenanpassung Abwasserbeseitigung 2023 | 2022/12-135 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Barnitz möge beschließen/ beschließt die Beibehaltung der Schmutzwasserbeseitigungsgebühr für das Jahr 2023 auf Grundlage der als Anlage 1 beigefügten Gebührenkalkulation.
Die Verbrauchsgebühr wird festgesetzt auf 4,50 €/ m³ Abwasser.
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24.11.2022 - Finanzausschuss der Gemeinde Barnitz | |||||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Gemeindevertretung Barnitz möge beschließen/ beschließt die Beibehaltung der Schmutzwasserbeseitigungsgebühr für das Jahr 2023 auf Grundlage der als Anlage 1 beigefügten Gebührenkalkulation.
Die Verbrauchsgebühr wird festgesetzt auf 4,50 €/ m³ Abwasser.
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28.02.2023 - Gemeindevertretung Barnitz | |||||||||||||||||||||
Ö 17 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Gemeindevertretung Barnitz beschließt die Beibehaltung der Schmutzwasserbeseitigungsgebühr für das Jahr 2023 auf Grundlage der als Anlage 1 beigefügten Gebührenkalkulation.
Die Verbrauchsgebühr wird festgesetzt auf 4,50 €/ m³ Abwasser.
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Ö 8 | Antrag der CDU-Fraktion: Befristete Absenkung der Kindergartenbeiträge für Barnitzer Bürger um monatlich EUR 50,- vom 01.01.2023 bis zum 31.03.2024 | ||||||||||||||||||||
Ö 9 | Antrag der CDU-Fraktion: Befristete Senkung des Grundsteuerhebesatzes für die Grundsteuern A und B auf das Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019 bis zum 31.12.2023. Beginnend ab dem 1.1.2024 soll das Niveau des heutigen Abstandes zu den Nivellierungssätzen binnen drei Jahren wieder erreicht werden. | ||||||||||||||||||||
Ö 10 | Haushaltssatzung mit Plan 2023 | 2022/12-134 | |||||||||||||||||||
Ö 11 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||