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FAQ Ehrenamt

Fragen und Antworten

„FAQ“

- Das Ehrenamt -

Frage:

Ich möchte ehrenamtlich helfen. An wen kann ich mich wenden?

Antwort:

Aktuell gibt es in Gemeinden schon die ersten Zusammenschlüsse von ehrenamtlich aktiven Personen. Eine strukturelle Ebene wird durch die Bürgermeister*innen vor Ort installiert. Wir hoffen die Kontaktdaten schnellstmöglich zusammentragen zu können und auf der Internetseite Ansprechpartner zu veröffentlichen.

Falls Sie sich nicht einer bestehenden Gruppe anschließen möchten, können Sie sich auch direkt an ordnungsamt@amt-nordstormarn.de oder +49 (0) 4533 / 2009 - 48 wenden.


Frage:
Wie kann ich ehrenamtlich helfen?

Antwort:

Es gibt viele verschiedene Optionen den Menschen aus der Ukraine zu helfen. Es ist schon eine Hilfe, wenn man die Personen zum Einkaufen mitnimmt, russisch/polnisch/ukrainisch/englisch spricht (wobei es auch gute und kostenlose Übersetzungs-Apps für das Handy gibt), erklärt, wie der ÖPNV funktioniert, einen Arzt empfiehlt, einen Termin telefonisch vereinbart, Sachspenden direkt an die Personen, besonders an die Kinder vermittelt, oder einfach ein offenes Ohr hat.


Frage:

Was muss ich tun, wenn ein Arztbesuch ansteht?

Antwort:

Das Sozialamt kann Krankenbehandlungsscheine ausstellen. Dieser ist wie eine elektronische Gesundheitskarte einer Krankenkasse beim Arzt vorzuzeigen. Sollte ein Besuch eines Facharztes notwendig sein, kann die Arztpraxis, die den Krankenbehandlungsschein hat, eine Überweisung erstellen.

Medikamente werden mit dem entsprechenden Rezept, für die geflüchteten Personen, kostenfrei von Apotheken ausgegeben.

Erst nach erfolgter Registrierung und der von der Ausländerbehörde bestätigten Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erfolgt eine Anmeldung der ukrainischen Kriegsvertriebenen bei der Krankenkasse „DAK“. In diesem Zuge wird eine elektronische Gesundheitskarte von der DAK erstellt.


Frage:

An wen muss ich mich wenden, wenn die von mir unterstützen Menschen traumatisiert sind?

Antwort:

Mit einer Überweisung der erstkontaktierten Arztpraxis kann man sich an die Traumaambulanz in Lübeck wenden.


Frage:

Ich möchte helfen, aber kann die Sprache nicht. Wie kann ich trotzdem helfen?

Antwort:

Unsere Erfahrungen zeigen, dass es in den Familien meist eine Person gibt, die auch englisch spricht. Die Kommunikation kann auch über gute und kostenlose Übersetzungs-Apps für das Handy sichergestellt werden. Auch haben sich schon einige ehrenamtlich aktive Menschen für Übersetzungen angeboten.


Frage:

Wie kann ich mit Sachspenden die Familien unterstützen?

Antwort:

Eine über die Amtsverwaltung organisierte Sachspendenvermittlung ist nicht möglich. Sollten Sie den individuellen Bedarf von geflüchteten Personen kennen, können Sie die Sachspenden auch direkt übergeben. Eventuell organisieren bereits ehrenamtliche Personen in Ihrer Gemeinde die Sachspendenverteilung.

Alternativ haben die Sozialkaufhäuser immer einen Bedarf an gut erhaltenen Gegenständen und holen Möbel auch bei Ihnen ab. Die nächstgelegenen Sozialkaufhäuser sind in Bad Oldesloe und Reinfeld.


Frage:

Gibt es Deutschkurse?

Antwort:

Deutsch- und Integrationskurse werden über verschiedenste Träger angeboten. Personen aus der Ukraine sind, Stand heute, berechtigt, kostenlos an den Kursen teilzunehmen.

Den Antrag finden Sie unter: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/Kursteilnehmer/AntraegeAlle/630-007_antrag-zulassung-integrationskurs-ausl_pdf.html?nn=282388

Die zuständige Behörde und aktuelle Anbieter finden Sie hier:

https://bamf-navi.bamf.de/de/


Frage:

Entstehen für geflüchtete Personen aus der Ukraine Kosten bei der Nutzung von Bus und Bahn?

Antwort:

Der Branchenverband VDV erklärte am 01.03.2022, dass bis auf Widerruf alle aus der Ukraine geflüchteten Personen alle Busse und Bahnen kostenlos nutzen können.


Frage:

Können sich die geflüchteten Menschen gegen das Coronavirus impfen lassen?

Antwort:

Menschen aus der Ukraine, die sich bereits in Schleswig-Holstein aufhalten oder seit Kriegsbeginn visumfrei eingereist sind, können sich nach Mitteilung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein in den kommunalen Impfzentren gegen Corona impfen lassen.

Es empfiehlt sich hierfür einen Termin über die Internetseite

www.impfen-sh.de zu buchen.

Weiter Informationen können Sie hier abrufen.


Frage:

Wie wird wegen Schul- und/oder Kitabesuch verfahren?

Antwort:

Die Kinder werden durch das Ordnungs- und Sozialamt direkt nach der ersten Vorsprache bei uns im Haus bei den Schulen angemeldet.

Die Sozialarbeiterin, Frau Zarghami, meldet die Kinder bei den Kindergärten an. Falls Sie auch hier helfen können und wollen, gibt Ihnen Frau Zarghami gerne nähere Informationen.


Frage:

Bekommen die Personen aus der Ukraine finanzielle Unterstützung?

Antwort:

Ja. Natürlich gibt es Ausnahmen, aber die sind eher selten (z. B. bei Vermögen, Erwerbseinkommen).


Frage:

Die geflüchteten Personen haben Bargeld aus der Ukraine (Hrywnja) mitgebracht und möchten dies in Euro umtauschen. Wo wird das Geld getauscht?

Antwort:

Europaweit lehnen Banken den Tausch von Hrywnja in Euro ab. Jedoch soll es noch bei einigen ukrainischen Banken aktuell möglich sein, an Bankautomaten in der EU Abhebungen in Euro zu erhalten.


Frage:

Können aus der Ukraine geflüchtete Personen ein Konto eröffnen?

Antwort:

Es sind keine Verneinungsgründe bekannt. Einige Banken bieten speziell für Personen aus der Ukraine kostenlose Konten an. Auf Grund rechtlicher Gründe können diese Banken nicht explizit genannt werden. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.


Frage:

Wann kann eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden?

Antwort:

Eine Fiktionsbescheinigung erstellt die Ausländerbehörde in Bad Oldesloe nach Beantragung eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG.

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin bei der Ausländerbehörde.


Frage:

Die geflüchteten Personen haben keine Ausweisdokumente oder welche in kyrillischer Schrift. Was kann man tun? 

Antwort:

Eine melderechtliche Anmeldung kann nicht erfolgen. Stand heute, besteht kein Zugang zu Sozialhilfeleistungen. Bitte wenden Sie sich an die ukrainische Botschaft (Mundsburger Damm 1, 22087 Hamburg).

Die ukrainische Botschaft vergibt kurzfristig Termine und bietet zusätzlich freie Gesprächszeiten an.


Frage:

Können geflüchtete Personen eigenen Wohnraum anmieten? 

Antwort:

Ja, bitte sprechen Sie vorab mit dem Sozialamt.


Frage:

Können geflüchtete Personen einen Wohnberechtigungsschein erhalten? 

Antwort:

Ja. Ein Antrag kann beim Sozialamt gestellt werden.



Frage:

Sind aus der Ukraine geflüchtete Personen haftpflichtversichert? 

Antwort:

Das Amt Nordstormarn hat für Asylbewerber*innen und geflüchtete Personen eine Art „Sammelhaftpflichtversicherung“ abgeschlossen. Schadensfälle sind umgehend unter ukrainehilfe@amt-nordstormarn.de zu melden, gerne schon mit Kontaktdaten und Schadenshergang (auch in englischer Sprache möglich).



Frage:

Wie bekomme ich eine deutsche Sim-Karte?

Antwort:

Es gibt in Deutschland mindestens einen Anbieter, der ein spezielles Angebot für ukrainische Personen hat. Entgegen der Angaben der Internetseite werden diese Sim-Karten auch in den normalen Geschäften u. a. in Lübeck ausgegeben. Wir bitten um Verständnis, dass wir den Namen des Anbieters aus rechtlichen Gründen nicht nennen dürfen.



Frage:

Meine Frage fehlt noch in den FAQs oder ich habe noch weitergehende Fragen zu einzelnen Themen. An wen kann ich mich wenden?

Antwort:

Wir versuchen die FAQ-Listen schnellstmöglich zu komplettieren, jedoch kann es immer mal passieren, gerade bei Besonderheiten des Einzelfalls, dass noch Fragen offenbleiben. Rufen Sie gerne Herrn Zegke unter 04533 / 2009 -49 oder Herrn Fehrmann unter 04533 / 2009 - 59 an.


Frage:

An wen kann ich mich bei Tumorerkrankungen wenden?

Antwort:

Generell kann jeder Arzt oder jedes Krankenhaus diesbezüglich angesprochen werden. Das UKSH Lübeck bietet eine onkologisch-chirurgische Sprechstunde für ukrainische Patient*innen an. Nähere Informationen können Sie dem Flyer (Link) entnehmen.

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