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Ortsrecht

Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen

Erschließungsbeitragssatzung

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren - Mitgliedschaft Gewässerpflegeverband-Heilsau

Bekanntmachung der Haushaltssatzung Der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2023

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1. im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

2.323.900  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.321.500  EUR

einem Jahresüberschuss von

2.400  EUR

2. im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

2.150.300  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

2.167.800  EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

21.500  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

405.900  EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0  EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0  EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0  EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

0  Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

330 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

330 %

2. Gewerbesteuer

330 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung

nach § 82 (1) Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000,- EUR.

§ 5

Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen

oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die

Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 10.000,- EUR beträgt.

§ 6

Die Budgets entsprechen GemHVO-Doppik §20 werden in der Anlage Übersicht Budgets dargestellt.

Alle nicht in dieser Anlage aufgeführten Teilpläne werden entsprechen GemHVO-Doppik §20 Absätze 1 und 2

zu jeweils einem Budget verbunden. Es gilt die Deckungsfähigkeit gemäß GemHVO-Doppik § 22.

23619 Badendorf, 31.03.2023                                                                                     Gemeinde Badendorf

                                                                                                                                              Der Bürgermeister

Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Jahr 2023wird hiermit bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858

Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

23858 Reinfeld, 31.03.2023                                                                                         Amt Nordstormarn

                                                                                                                                              Der Amtsdirektor

Bekanntmachung 1. Änderung Hauptsatzung der Gemeinde Badendorf

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Badendorf, Kreis Stormarn

Aufgrund des § 4 Abs.1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl. –H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl. –H. S. 566) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Badendorf vom 21.10.2021 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Stormarn vom 17.11.2021 folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für die Gemeinde Badendorf erlassen:

§ 1

§ 7 Sitzungen in Fällen höherer Gewalt

§ 7 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

(3) In einer Sitzung nach Absatz 1 und 2 findet eine Wahl im Falle eines Widerspruchs nach    § 40 Abs. 2 GO durch geheime briefliche Abstimmung statt. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.

§ 2 Inkrafttreten

Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Badendorf tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Stormarn vom 17.11.2021 erteilt.

Badendorf, den 30.11.2021

gez. Volker Brockmann

Bürgermeister

Vorstehende 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Badendorf wird hiermit bekannt gemacht. Die 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Badendorf kann im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer A 1, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.

Reinfeld (Holstein), den 01.12.2021

gez. Stefan Wulf                                                       

Amtsdirektor

Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2022

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

1. im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.967.300  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.858.900  EUR

einem Jahresüberschuss von

108.400  EUR

2. im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.951.600  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.709.900  EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

1.500  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

775.900  EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0  EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0  EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0  EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

0  Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

330 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

330 %

2. Gewerbesteuer

330 %

§ 4

Die Teilpläne werden entsprechen GemHVO-Doppik §20 Absätze 1 und 2 zu jeweils einem Budget verbunden.
Es gilt die gegenseitige Deckungsfähigkeit gemäß GemHVO-Doppik § 22.

23619 Badendorf, 03.02.2022                                                                                     Gemeinde Badendorf

                                                                                                                                              Der Bürgermeister

Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Jahr 2022wird hiermit bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858

Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

23858 Reinfeld, 03.02.2022                                                                                         Amt Nordstormarn

                                                                                                                                              Der Amtsdirektor

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