Ortsrecht
Hauptsatzung
Bekanntmachungssatzung
Entschädigungssatzung
Geschäftsordnung
Straßenreinigungssatzung
Satzung über Straßennamen und Hausnummern
Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen
Hundesteuersatzung
Haushaltssatzungen
Wasserversorgungssatzung
Wasserbeitragssatzung
Wassergebührensatzung
Abwasserbeseitigungssatzung
Abwasserbeitragssatzung
Abwassergebührensatzung
Erschließungsbeitragssatzung
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren - Mitgliedschaft Gewässerpflegeverband-Heilsau
Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
Bekanntmachung 1. Änderung Hauptsatzung der Gemeinde Badendorf
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Badendorf, Kreis Stormarn
Aufgrund des § 4 Abs.1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl. –H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl. –H. S. 566) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Badendorf vom 21.10.2021 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Stormarn vom 17.11.2021 folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für die Gemeinde Badendorf erlassen:
§ 1
§ 7 Sitzungen in Fällen höherer Gewalt
§ 7 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
(3) In einer Sitzung nach Absatz 1 und 2 findet eine Wahl im Falle eines Widerspruchs nach § 40 Abs. 2 GO durch geheime briefliche Abstimmung statt. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.
§ 2 Inkrafttreten
Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Badendorf tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Stormarn vom 17.11.2021 erteilt.
Badendorf, den 30.11.2021
gez. Volker Brockmann
Bürgermeister
Vorstehende 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Badendorf wird hiermit bekannt gemacht. Die 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Badendorf kann im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer A 1, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.
Reinfeld (Holstein), den 01.12.2021
gez. Stefan Wulf
Amtsdirektor
Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2022
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. im Ergebnisplan mit |
|
einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
1.967.300 EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
1.858.900 EUR |
einem Jahresüberschuss von |
108.400 EUR |
2. im Finanzplan mit |
|
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
1.951.600 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
1.709.900 EUR |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
1.500 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
775.900 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
0 EUR |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0 EUR |
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
0 EUR |
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
0 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
|
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
330 % |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
330 % |
2. Gewerbesteuer |
330 % |
§ 4
Die Teilpläne werden entsprechen GemHVO-Doppik §20 Absätze 1 und 2 zu jeweils einem Budget verbunden.
Es gilt die gegenseitige Deckungsfähigkeit gemäß GemHVO-Doppik § 22.
23619 Badendorf, 03.02.2022 Gemeinde Badendorf
Der Bürgermeister
Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Jahr 2022wird hiermit bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858
Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
23858 Reinfeld, 03.02.2022 Amt Nordstormarn
Der Amtsdirektor