Sprungziele
Inhalt

Ortsrecht

Bekanntmachungssatzung

Straßenreinigungssatzung

Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen

Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Badendorf

Satzung der Gemeinde Badendorf über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen, der ortsüblichen Bekanntgaben und der ortsüblichen Bekanntmachungen
(Bekanntmachungssatzung)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 404) sowie des § 6 Abs. 1 der Landesverordnung über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (Bekanntmachungsverordnung – BekanntVO) vom 14.09.2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 338), zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 01.09.2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 573), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Badendorf vom 26.11.2024 diese Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Badendorf erlassen.

§ 1
Form der örtlichen Bekanntmachung und Verkündung

(1)  Satzungen und andere Bekanntmachungen der Gemeinde Badendorf, nachfolgend Gemeinde genannt, werden durch Bereitstellen auf der Internetseite des Amtes Nordstormarn unter www.amt-nordstormarn.de bekanntgemacht. 

(2)  Jede Person kann sich Satzungen und Verordnungen kostenpflichtig vom Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 zusenden lassen. Textfassungen werden zusätzlich beim Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld zur Mitnahme ausgelegt oder bereitgehalten. 

(3)  Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. 

(4)  Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. 

(5)  Bei Bekanntmachungen und Verkündungen gemäß Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen die Bekanntmachungen der Gemeinde abweichend von Absatz 1 in der Tageszeitung „Lübecker Nachrichten, Stormarn-Ausgabe“. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung wird zusätzlich unter der Adresse nach Absatz 1 ins Internet gestellt und über das zentrale Internetportal des Landes auf www.schleswig-hostein.de/bauleitplanung zugänglich gemacht.


§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Badendorf, Kreis Stormarn, vom 30.08.2021 außer Kraft.

Badendorf, den 05.12.2024

gez. Volker Brockmann 
Bürgermeister


Vorstehende Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Badendorf wird hiermit bekannt gemacht. Die Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Badendorf kann im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer A 1, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.

Reinfeld (Holstein), den 06.12.2024
Der Amtsdirektor

Veröffentlichung:
Im Internet bereitgestellt am 06.12.2024
In den Lübecker Nachrichten, Stormarnausgabe bekanntgemacht am 10.12.2024

 

Erschließungsbeitragssatzung

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren - Mitgliedschaft Gewässerpflegeverband-Heilsau

Randspalte

Seite zurück Nach oben