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Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Von einer geeigneten Tagespflegeperson werden Kinder in ihrem Haushalt oder in anderen Räumen betreut.

Tagespflege ist ein flexibles Betreuungsangebot, das auf den individuellen Bedarf des Kindes und seiner Familie zugeschnitten werden kann. Kindertagespflege ist für Kinder unter drei Jahren eine Alternative zur Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder.

Kinder sollen vorrangig Kindertageseinrichtungen besuchen, sofern dies möglich und ausreichend ist.

KiTa-Refom

Seit dem 01.08.2020 ist die KiTa-Reform in Kraft. Hierzu zählt die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechtes der Eltern sowie die Deckelung der Elternbeiträge.

Mit dem Wunsch- und Wahlrecht steht es den Eltern frei, Ihr Kind in Einrichtungen außerhalb des Wohnortes anzumelden. Eine Kostenübernahmeerklärung von seiten der Wohnortgemeinde wird nicht mehr benötigt. Bitte bedenken Sie auch weiterhin, dass Kinder aus der Standortgemeinde in den meisten Einrichtungen vorrangig aufgenommen werden und melden Ihr Kind ggf. zusätzlich in einer Einrichtung an, in welcher Ihre Gemeinde Belegrechte hat.

Ab dem 01.08.2020 sind die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen gedeckelt. Für ein Krippenkind (U3) dürfen maximal 7,21 € je wöchentlicher Betreuungsstunde erhoben werden, für eine Elementarkind (Ü3) liegt die Deckelung bei 5,66 € je Betreuungsstunde. Diese Beitragsdeckelung gilt auch für Kinder in der Kindertagespflege.

Diese Regelungen gelten nur für Einrichtungen, in Schleswig-Holstein. Sollten Ihr Kind eine Einrichtung außerhalb von Schleswig-Holstein besuchen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem Amt Nordstormarn in Verbindung.


KiTa-Portal SH

Die Platzvergabe und Anmeldung läuft über das

KiTa-Portal S-H

bitte verwenden Sie das Portal zur Anmeldung Ihrer Kinder in den Einrichtungen. Geben Sie hierbei bitte immer Ihren derzeit aktuelle Wohnort an. Sollten Sie erst in eine unserer Gemeinde ziehen, geben Sie dieses bitte als Bemerkung mit an.

Tagespflegeperson im Amtsgebiet

Es gibt noch weitere Tagespflegeperson, die hier nicht gelistet sind.

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG).

Was sollte ich noch wissen?

Sollte Sie eine Betreuung von mehr als 20 Std./ Woche wünschen benötigen wir den Kostenbescheid des Kreises Stormarn für die Tagespflegebetreuung Ihres Kindes.

Bitte reichen Sie hierfür den nachfolgenden Antrag zusammen mit Ihrer Tagesmutter beim Kreis Stormarn ein.

KS-Antrag_Förderung_Kinder_in_Tagespflege

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