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Ortsrecht

Bekanntmachungssatzung

Hausordnung für das Gemeinschaftshaus Heilshoop

Satzung über das Anbringen von Straßennamen- und Hausnummerschildern

Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen

Gebührensatzung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren - Mitgliedschaft Gewässerpflegeverband-Heilsau

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Heilshoop für das Haushaltsjahr 2023

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1. im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.170.100  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.218.400  EUR

einem Jahresfehlbetrag von

48.300  EUR

2. im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.052.400  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.136.000  EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

0  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

16.000  EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0  EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0  EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0  EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

0  Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

300 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

300 %

2. Gewerbesteuer

310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung

nach § 82 (1) Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000,- EUR.

§ 5

Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen

oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die

Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 10.000,- EUR beträgt.

§ 6

Die entsprechen GemHVO-Doppik §20 Absätze 1 und 2 zu einem Budget verbundenen Teilpläne
werden in der Anlage Übersicht Budgets dargestellt.

Alle nicht in dieser Anlage aufgeführten Teilpläne werden entsprechen GemHVO-Doppik §20 Absätze 1 und 2

zu jeweils einem Budget verbunden. Es gilt die Deckungsfähigkeit gemäß GemHVO-Doppik § 22.

23619 Heilshoop, 30.03.2023                                                                                     Gemeinde Heilshoop

                                                                                                                                              Der Bürgermeister

Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Heilshoop für das Jahr 2023wird hiermit bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858

Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

23858 Reinfeld, 30.03.2023                                                                                         Amt Nordstormarn

                                                                                                                                              Der Amtsdirektor

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