Kinderbetreuung
Die Kinderbetreuung gliedert sich in unterschiedliche Bereiche. Ab Vollendung des ersten Lebensjahres kann die Krippe oder eine Tagesmutter besucht werden. Weiterführend ist ab der Vollendung des 3. Lebensjahres der Besuch eine Kindertagesstätte möglich. Auf die Vollendung des 6. Lebensjahres erfolgt der Besuch der Grundschule für min. 4 Jahre und nachfolgend der Besuch einer weiterführenden Schule.
Allgemeines
Kinder im Alter von 1 bis 2 Jahren
Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren
Grundschule (ab 6 Jahren)
weiterführende Schulen (ab 10 Jahren)