Kindertageseinrichtungen / Kindergärten
Nr. 99041004034000Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Jedes Kind hat grundsätzlich mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Rechtsanspruch schon davor bestehen.
Die Planungs- und Gewährleistungsverantwortung obliegt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.
KiTa-Refom
Seit dem 01.08.2020 ist die KiTa-Reform in Kraft. Hierzu zählt die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechtes der Eltern sowie die Deckelung der Elternbeiträge.
Mit dem Wunsch- und Wahlrecht steht es den Eltern frei, Ihr Kind in Einrichtungen außerhalb des Wohnortes anzumelden. Eine Kostenübernahmeerklärung von seiten der Wohnortgemeinde wird nicht mehr benötigt. Bitte bedenken Sie auch weiterhin, dass Kinder aus der Standortgemeinde in den meisten Einrichtungen vorrangig aufgenommen werden und melden Ihr Kind ggf. zusätzlich in einer Einrichtung an, in welcher Ihre Gemeinde Belegrechte hat.
Ab dem 01.08.2020 sind die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen gedeckelt. Für ein Krippenkind (U3) dürfen maximal 7,21 € je wöchentlicher Betreuungsstunde erhoben werden, für eine Elementarkind (Ü3) liegt die Deckelung bei 5,66 € je Betreuungsstunde. Diese Beitragsdeckelung gilt auch für Kinder in der Kindertagespflege.
Diese Regelungen gelten nur für Einrichtungen, in Schleswig-Holstein. Sollten Ihr Kind eine Einrichtung außerhalb von Schleswig-Holstein besuchen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem Amt Nordstormarn in Verbindung.
KiTa-Portal SH
Die Platzvergabe und Anmeldung läuft über das
KiTa-Portal S-H
bitte verwenden Sie das Portal zur Anmeldung Ihrer Kinder in den Einrichtungen. Geben Sie hierbei bitte immer Ihren derzeit aktuelle Wohnort an. Sollten Sie erst in eine unserer Gemeinde ziehen, geben Sie dieses bitte als Bemerkung mit an.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.