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Kindertageseinrichtungen

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Kind in KiTa anmelden

Nr. 99041004034000

Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Jedes Kind hat grundsätzlich mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Rechtsanspruch schon davor bestehen.

Die Planungs- und Gewährleistungsverantwortung obliegt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.

KiTa-Refom

Seit dem 01.08.2020 ist die KiTa-Reform in Kraft. Hierzu zählt die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechtes der Eltern sowie die Deckelung der Elternbeiträge.

Mit dem Wunsch- und Wahlrecht steht es den Eltern frei, Ihr Kind in Einrichtungen außerhalb des Wohnortes anzumelden. Eine Kostenübernahmeerklärung von seiten der Wohnortgemeinde wird nicht mehr benötigt. Bitte bedenken Sie auch weiterhin, dass Kinder aus der Standortgemeinde in den meisten Einrichtungen vorrangig aufgenommen werden und melden Ihr Kind ggf. zusätzlich in einer Einrichtung an, in welcher Ihre Gemeinde Belegrechte hat.

Ab dem 01.08.2020 sind die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen gedeckelt. Für ein Krippenkind (U3) dürfen maximal 7,21 € je wöchentlicher Betreuungsstunde erhoben werden, für eine Elementarkind (Ü3) liegt die Deckelung bei 5,66 € je Betreuungsstunde. Diese Beitragsdeckelung gilt auch für Kinder in der Kindertagespflege.

Diese Regelungen gelten nur für Einrichtungen, in Schleswig-Holstein. Sollten Ihr Kind eine Einrichtung außerhalb von Schleswig-Holstein besuchen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem Amt Nordstormarn in Verbindung.


KiTa-Portal SH

Die Platzvergabe und Anmeldung läuft über das

KiTa-Portal S-H

bitte verwenden Sie das Portal zur Anmeldung Ihrer Kinder in den Einrichtungen. Geben Sie hierbei bitte immer Ihren derzeit aktuelle Wohnort an. Sollten Sie erst in eine unserer Gemeinde ziehen, geben Sie dieses bitte als Bemerkung mit an.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

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