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Ortsrecht

Hausordnung des Feuerwehrgerätehauses Havighorst

Satzung über das Anbringen von Straßennamen- und Hausnummerschildern

Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen

Wasserversorgungssatzung für die Ortsteile Schüttenkaten und Steinfelderwohld

Wassergebührensatzung für die Ortsteile Schüttenkaten und Steinfelderwohld

Gebührensatzung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren - Mitgliedschaft Gewässerpflegeverband-Heilsau

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2023

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1. im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.484.000  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.454.800  EUR

einem Jahresüberschuss von

29.200  EUR

2. im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.183.500  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.369.900  EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

10.000  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

644.600  EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0  EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0  EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0  EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

0  Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

315 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

315 %

2. Gewerbesteuer

310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung

nach § 82 (1) Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,- EUR.

§ 5

Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen

oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die

Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 10.000,- EUR beträgt.

§ 6

Die entsprechen GemHVO-Doppik §20 Absätze 1 und 2 zu einem Budget verbundenen Teilpläne
werden in der Anlage Übersicht Budgets dargestellt.

Alle nicht in dieser Anlage aufgeführten Teilpläne werden entsprechen GemHVO-Doppik §20 Absätze 1 und 2

zu jeweils einem Budget verbunden. Es gilt die Deckungsfähigkeit gemäß GemHVO-Doppik § 22.

23858 Feldhorst, 05.04.2023                                                                                       Gemeinde Feldhorst

                                                                                                                                              Der Bürgermeister

Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Jahr 2023wird hiermit bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858

Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

23858 Reinfeld, 05.04.2023                                                                                         Amt Nordstormarn

                                                                                                                                              Der Amtsdirektor

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