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Ortsrecht

Entgeltordnung für die Nutzung der Sporthalle

Satzung über das Anbringen von Straßennamen- und Hausnummerschildern

Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen

Gebührensatzung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr

Bekanntmachung der Haushaltssatzung Der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2023

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1. im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

5.087.900  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

5.850.900  EUR

einem Jahresfehlbetrag von

763.000  EUR

2. im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

4.566.500  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

5.438.400  EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

894.200  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

1.103.500  EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0  EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0  EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0  EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

0  Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

339 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

368 %

2. Gewerbesteuer

320 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung

nach § 82 (1) Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.000,- EUR.

§ 5

Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen

oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die

Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 10.000,- EUR beträgt.

§ 6

Die Budgets entsprechen GemHVO-Doppik §20 werden in der Anlage Übersicht Budgets dargestellt.

Alle nicht in dieser Anlage aufgeführten Teilpläne werden entsprechen GemHVO-Doppik §20 Absätze 1 und 2

zu jeweils einem Budget verbunden. Es gilt die Deckungsfähigkeit gemäß GemHVO-Doppik § 22.

23619 Hamberge, 31.03.2023                                                                                     Gemeinde Hamberge

                                                                                                                                              Der Bürgermeister

Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Jahr 2023wird hiermit bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858

Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

23858 Reinfeld, 31.03.2023                                                                                         Amt Nordstormarn

                                                                                                                                              Der Amtsdirektor

Bekanntmachung Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Hamberge

Satzung der Gemeinde Hamberge über die örtliche Bekanntmachung und

Verkündung (Bekanntmachungssatzung – BMS)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung-GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.09.2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 514) sowie des § 6 Abs. 1 der Landesverordnung über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (Bekanntmachungsverordnung – BekanntVO) vom 14.09.2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 338), zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 01.09.2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 573), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hamberge vom 25.03.2021 diese Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Hamberge erlassen.

§ 1 Form der örtlichen Bekanntmachung und Verkündung

(1)    Satzungen und andere Bekanntmachungen der Gemeinde Hamberge, nachfolgend Gemeinde genannt, werden im Internet unter der Internetadresse http://www.amt-nordstormarn.de/Amt/Mitteilungen-Bekanntmachungen/ unter Angabe des Bereitstellungstages bekannt gemacht und auf Dauer während ihrer jeweiligen Gültigkeit unter der Internetadresse http://www.amt-nordstormarn.de/Gemeinden/Hamberge/Satzungen/
veröffentlicht. Darüber hinaus erfolgt in der Tageszeitung „Lübecker Nachrichten, Stormarn-Ausgabe“ unter „Amtliche Bekanntmachungen“ ein entsprechender Hinweis auf die Internetbekanntmachung.

(2)    Bekanntmachungen über Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Ausschüsse der Gemeinde gelten mit Ablauf des Tages der Bereitstellung im Internet als bewirkt. Die Bekanntmachung im Internet muss bis zum Ablauf des Tages nach der Sitzung verfügbar sein.

(3)    Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auch in dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Datum zu vermerken.

(4)    Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt worden ist.

(5)    Bei Bekanntmachungen und Verkündungen gemäß Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen die Bekannt-machungen der Gemeinde einschließlich einer Darstellung des Plangebiets abweichend von Absatz 1 Satz 1 in der Tageszeitung „Lübecker Nachrichten, Stormarn-Ausgabe“. Die entsprechenden Bekanntmachungen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse http://www.amt-nordstormarn.de/Amt/Mitteilungen-Bekanntmachungen/ 
bereitzustellen und müssen über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich sein (§ 4a Abs. 4 Baugesetzbuch).)

(6)    Satzungen und andere Bekanntmachungen werden auf Wunsch durch das Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld (Holstein) kostenpflichtig zugesandt. Die Höhe der Kosten ergibt sich aus der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren des Amtes Nordstormarn in der jeweils gültigen Fassung. Textfassungen werden im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld (Holstein), kostenlos zur Einsicht während der Öffnungszeiten bereitgehalten bzw. liegen dort zur Mitnahme aus. Der Ort der Einsichtnahmemöglichkeit ist in der jeweiligen ortsüblichen Bekanntmachung anzugeben.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Diese Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. In der Bekanntmachung der Satzung ist darauf hinzuweisen, wo die Satzung eingesehen werden kann.

 

Hamberge, den 21.06.2021

Paul-Friedrich Beeck                               

Bürgermeister

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