Ortsrecht
1. Nachtragshaushaltssatzung der Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.06.2025 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| erhöht um | vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. Nachträge |
|||
| gegenüber bisher |
nunmehr festgesetzt auf |
||||
| 1. |
im Ergebnisplan der |
||||
|
Gesamtbetrag der Erträge |
0 EUR | 0 EUR | 2.308.800 EUR |
2.308.800 EUR |
|
|
Gesamtbetrag der Aufwendungen |
3.400 EUR | 0 EUR | 2.371.400 EUR | 2.374.800 EUR | |
|
Jahresüberschuss |
0 EUR |
0 EUR |
0 EUR |
0 EUR |
|
|
Jahresfehlbetrag |
3.400 EUR |
0 EUR |
62.600 EUR | 66.000 EUR | |
| 2. | im Finanzplan der | ||||
|
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender |
0 EUR |
0 EUR |
2.261.300 EUR |
2.261.300 EUR |
|
|
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender |
3.400 EUR |
0 EUR |
2.092.400 EUR |
2.095.800 EUR |
|
|
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
0 EUR |
1.100.000 EUR |
2.900.000 EUR |
1.800.000 EUR |
|
|
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
0 EUR |
975.300 EUR |
2.757.500 EUR |
1.782.200 EUR |
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
|
1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und |
von bisher 0 EUR |
auf 0 EUR |
|
2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen |
von bisher 0 EUR |
auf 0 EUR |
|
3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite |
von bisher 0 EUR |
auf 0 EUR |
|
4. |
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen |
von bisher 0,41 |
auf 0,47 |
§ 3
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 (1) Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,- EUR.
§ 4
(1) Im Ergebnisplan werden die Erträge und Aufwendungen eines Teilplanes oder mehrerer Teilpläne (= Produkt) nach § 20 Absatz 1 GemHVO entsprechend der Übersicht über die gebildeten Budgets zu einem Budget verbunden.
(2) Im Finanzplan werden die Einzahlungen und Auszahlungen eines Teilplanes oder mehrerer Teilpläne (= Produkt) nach § 20 Absatz 2 GemHVO entsprechend der Übersicht über die gebildeten Budgets zu einem Budget verbunden.
(3) Die Aufwendungen eines Budgets und die dazugehörigen Auszahlungen mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen sowie der Zuführung zu Rückstellungen und Rücklagen sind gemäß § 22 Absatz 1 GemHVO gegenseitig deckungsfähig.
(4) Die Personalaufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen werden aus den einzelnen Budgets herausgenommen und gemäß § 22 Absatz 2 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
(5) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Kontenart 783 eines Budgets sind gemäß § 22 Absatz 2 GemHVO gegenseitig deckungsfähig. Darüber hinaus werden Auszahlungen einer investiven Maßnahme innerhalb eines Budgets, die sich über mehrere Konten verteilen, für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
(6) Gewerbesteuermehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen erhöhen die Ansätze für die Gewerbesteuerumlage mit den dazugehörigen Mehrauszahlungen (§ 21 Absatz 2 GemHVO).
(7) Mehrerträge aus den SQKM-Mittel und die dazugehörigen Mehreinzahlungen erhöhen die Ansätze für die Aufwendungen aus der Weiterleitung der SQKM-Mittel an die Träger der Kindertagesstätten mit den dazugehörigen Mehrauszahlungen (§ 21 Absatz 2 GemHVO).
(8) Im Ergebnisplan können Aufwendungen mit den dazugehörigen Auszahlungen nur unter den Einschränkungen des § 23 Absatz 1 GemHVO übertragen werden.
(9) Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Die Einschränkung des § 22 Absatz 2 GemHVO ist zu beachten.
23860 Klein Wesenberg, 07.07.2025 Gemeinde Klein Wesenberg
Der Bürgermeister
Vorstehende 1.Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Jahr 2025wird hiermit bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer 17, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
23858 Reinfeld, 07.07.2025 Amt Nordstormarn
Der Amtsdirektor
Hauptsatzung
Bekanntmachungssatzung
Entschädigungssatzung
Geschäftsordnung
Straßenreinigungssatzung
Stellplatzsatzung
Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen
Hundesteuersatzung
Haushaltssatzung
- Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2022
- Haushaltssatzung Der Gemeinde Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2023
- 1. Nachtragshaushaltssatzung der Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2023
- Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2024
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