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Ortsrecht

Bekanntmachungssatzung

Entschädigungssatzung

Hausordnung für das Bürgerhaus

Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen

Gebührensatzung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr

Satzung der Gemeinde Heidekamp über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (Bekanntmachungssatzung - BMS)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 05.02.2025 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) sowie des § 6 Abs. 1 der Landesverordnung über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (Bekanntmachungsverordnung – BekanntVO) vom 14.09.2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 338), zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 01.09.2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 573), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidekamp vom 21.07.2025diese Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Heidekamp erlassen.

§ 1
Form der örtlichen Bekanntmachung und Verkündung

(1)  Satzungen und andere Bekanntmachungen der Gemeinde Heidekamp, nachfolgend Gemeinde genannt, werden durch Bereitstellen auf der Internetseite des Amtes Nordstormarn unter www.amt-nordstormarn.de bekanntgemacht.

(2)  Jede Person kann sich Satzungen und Verordnungen kostenpflichtig vom Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 zusenden lassen. Textfassungen werden zusätzlich beim Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld zur Mitnahme ausgelegt oder bereitgehalten.

(3)  Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen.

(4)  Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

(5)  Nach dem Baugesetzbuch erforderliche örtliche Bekanntmachungen der Gemeinde werden durch Aushang im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld bekanntgemacht. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung wird zusätzlich unter der Adresse nach Absatz 1 ins Internet gestellt und über das zentrale Internetportal des Landes auf www.schleswig-hostein.de/bauleitplanung zugänglich gemacht.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Heidekamp, Kreis Stormarn vom 20.09.2021 außer Kraft.

Heidekamp, den 28.07.2025
gez. Holger Tensfeldt                                 
Bürgermeister

Vorstehende Satzung der Gemeinde Heidekamp über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (Bekanntmachungssatzung – BMS) wird hiermit bekannt gemacht.

Die Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Heidekamp kann im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer O1, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.

Reinfeld (Holstein), den 28.07.2025
gez. Jörg Tietgen
Amtsdirektor

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