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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Mönkhagen  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Mönkhagen
Gremium: Gemeindevertretung Mönkhagen
Datum: Do, 07.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 21:34 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Langniendorf
Ort: Hauptstraße 29, 23619 Langniendorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.09.2017      
Ö 3  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Langniendorf- Mönkhagen      
Ö 6  
Geschwindigkeitsreduzierung an der westlichen Einfahrt der K112 Ortsteil Langniendorf      
Ö 7  
Schaffung eines Angebotes zur Annahme von Grünschnitt      
Ö 8  
Deckensanierung der Gemeindeverbindungsstraße (Mönkhagen- Heilshoop)  
Enthält Anlagen
2017/18-005  
Ö 9  
Neufassung der Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Mönkhagen  
Enthält Anlagen
2017/18-001  
Ö 10  
Haushaltssatzung- mit Plan 2018  
Enthält Anlagen
2017/18-004-01  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

  1. Der Hebesatz
    für die Grundsteuer A wird von: 305 v.H. auf 311 v.H. festgesetzt.
    für die Grundsteuer B wird von: 305 v.H. auf 311 v.H. festgesetzt
     
  2. Nach öffentlicher Beratung werden der Haushaltsplan für das Jahr 2018 und die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Mönkhagen für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen.
     
  3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

  1. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan 2018 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Langniendorf- Mönkhagen verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird

 

 

   
    07.12.2017 - Gemeindevertretung Mönkhagen
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Der Hebesatz
    für die Grundsteuer A wird von: 305 v.H. auf 311 v.H. festgesetzt.
    für die Grundsteuer B wird von: 305 v.H. auf 311 v.H. festgesetzt
     
  2. Nach öffentlicher Beratung werden der Haushaltsplan für das Jahr 2018 und die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Mönkhagen für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen.
     
  3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan 2018 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Langniendorf- Mönkhagen verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird

 

 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

2

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 11  
Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Mönkhagen- Langniendorf  
Enthält Anlagen
2017/18-006  
Ö 12  
Verschiedenes      
N 13     Grundstücksangelegenheit      
               

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