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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Heilshoop  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Heilshoop
Gremium: Gemeindevertretung Heilshoop
Datum: Mo, 03.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Heilshoop
Ort: Hauptstraße 45, 23619 Heilshoop

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.11.2018      
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Heilshoop  
2019/16-030  
Ö 6  
Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 sowie Ermächtigung zum Vertragsabschluss sowie Ausschreibung Erdgaslieferung  
2019/16-029  
Ö 7  
Lärmaktionsplan der Gemeinde Heilshoop hier: Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie abschließender Beschluss  
Enthält Anlagen
2019/16-033  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während des Beteiligungsverfahrens nach § 47 d BImSchG zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Heilshoop abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 aufgezeigtem Ergebnis geprüft.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Heilshoop in der vorliegenden Fassung – Anlage 2 – (mit folgenden Änderungen).

 

  1. Der Beschluss über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Heilshoop ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo dieser während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite www.laerm.schleswig-holstein.de einzustellen und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Berichterstattung an die Europäische Kommission gem. § 47 d Abs. 7 BImSchG zur Verfügung zu stellen. 

 

 

   
    03.06.2019 - Gemeindevertretung Heilshoop
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die während des Beteiligungsverfahrens nach § 47 d BImSchG zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Heilshoop abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 aufgezeigtem Ergebnis geprüft.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Heilshoop in der vorliegenden Fassung – Anlage 2 – (mit folgenden Änderungen).

 

  1. Der Beschluss über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Heilshoop ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo dieser während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite www.laerm.schleswig-holstein.de einzustellen und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Berichterstattung an die Europäische Kommission gem. § 47 d Abs. 7 BImSchG zur Verfügung zu stellen. 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 8  
Jahresabschluss zum 31.12.2015 der Gemeinde Heilshoop  
Enthält Anlagen
2019/16-031-01  
Ö 9  
Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Gemeinde Heilshoop  
Enthält Anlagen
2019/16-032-01  
Ö 10  
Anträge der Fraktion AKW Heilshoop vom 03.06.2019      
Ö 11  
Verschiedenes      
N 12     Grundstücksangelegenheiten      
               

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