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22.05.2023

Öffentliche Auslegung Entwurf 8. Änderung Flächennutzungsplan Neubau Schule

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Neubau Schule) der Gemeinde Zarpen nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 13.04.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen für das Gebiet im Norden der Gemeinde am Ortsausgang Richtung Heilshoop, westlich der Hauptstraße (L 71), nördlich der Bebauung „Am Sportplatz“ und des Sportplatzes und die Begründung mit Umweltbericht liegen

vom 01.06.2023 bis einschließlich 03.07.2023

in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23858 Reinfeld im Flur des Amtsgebäudes, während folgender Zeiten

Montag bis Freitag     von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und zusätzlich

Dienstag                     von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag                 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

öffentlich aus.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht als Teil der Begründung

-        Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen Ihnen sowie der Landschaft und der biologischen Vielfalt

 

Alternativenprüfung und raumordnerische Bewertung als Anlage der Begründung

-        Prüfung alternativer Standorte im Innen- und Außenbereich; Bewertung Siedlungsstruktur, Immissionen, Grünstrukturen, Natur, Orts- und Landschaftsbilds, Boden und Relief; Aussagen zum Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Regionalen Grünzug und Landschaftsrahmenplan

 

Landschaftsplan der Gemeinde Zarpen

-        Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden und Wasser, Landschaftsbild, Kultur und sonstigen Sachgütern

Fachgutachten

-        Geotechnischer Kurzbericht, orientierende Vorerkundung – orientierende Baugrunduntersuchung

Stellungahmen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus SH, des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (jetzt: Landesamt für Umwelt) - Technischer Umweltschutz, des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (jetzt: Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung) – untere Forstbehörde, des Archäologischen Landesamtes SH – Obere Denkmalschutzbehörde, des Kreises Stormarn und des Gewässerpflegeverbandes Heilsau

-        Verkehrsemissionen und daraus resultierende Schallschutzmaßnahmen,

-        Immissionsschutz,

-        Lage, Art und Sicherung angrenzender Waldflächen,

-        Vorhandensein eines Archäologischen Interessensgebietes und dessen Freigabe,

-        Überprüfung Biotop- und Nutzungstypen sowie bestehender Schutzgebiete,

-        Sicherung der Knicks inkl. Schutzstreifen,

-        Vorhandensein eines Gewässers.

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. l BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de/amt/bekanntmachungen" eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauleitplanung@amt-nordstormarn.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

22_Geltungsbereich_8. Änderung_Flächennutzungsplan_Neubau Schule
22_Geltungsbereich_8. Änderung_Flächennutzungsplan_Neubau Schule


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Reinfeld, den 17.05.2023                              Amt Nordstormarn - Der Amtsdirektor


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