3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Barnitz, Ortsteil Benstaben vom 20.12.2017
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 sowie § 17 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.10.2023 (GVOBl. Schl.-H., S. 514) und der § 1 Abs. 1 und 3, § 2 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 – 4, Abs. 5 S. 1 – 4 sowie Abs. 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein i. d. F. der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBl. S. 564) sowie § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG) vom 13.11.2019 (GVOBl. SH, S. 425) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Barnitz vom 29.01.2024 folgende Satzung erlassen:
Artikel I
§ 3 erhält folgende neue Fassung
„Die Benutzungsgebühr beträgt 5,00 € je m³ eingeleitetes Schmutzwasser.“
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
23858 Barnitz, 09.02.2024
Der Bürgermeister
(Hans-Joachim Schütt)
Vorstehende 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Barnitz, Ortsteil Benstaben wird hiermit bekannt gemacht. Die 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Barnitz kann im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer O 1, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.
Reinfeld (Holstein), den 13.02.2024
Jörg Tietgen
Amtsdirektor