1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Barnitz, Kreis Stormarn
Aufgrund des § 4 Abs.1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl. –H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 14.07.2023 (GVOBl. Schl. –H. S. 308) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Barnitz vom 29.01.2024 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Stormarn vom 16.04.2024 folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für die Gemeinde Barnitz erlassen:
Artikel I
§ 4 erhält folgende neue Fassung:
§ 4
Ständige Ausschüsse
(1) Die nachfolgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO werden gebildet:
a) Finanzausschuss
Zusammensetzung: 5 Mitglieder
Aufgabengebiet:
Finanzwesen,
Grundstücksangelegenheiten, soweit sie den Erwerb, Verkauf und die Verwaltung von Grundstücken betreffen,
Steuern
Prüfung des Jahresabschlusses
b) Bau- und Umweltausschuss
Zusammensetzung: 5 Mitglieder
Aufgabengebiet:
Bau- und Wegewesen,
Grundstücksangelegenheiten, soweit sie nicht dem Finanzausschuss obliegen,
Umweltschutz,
Naturschutz und Landschaftspflege
In die Ausschüsse zu a) und b) können Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung angehören können; ihre Zahl darf die der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter im Ausschuss nicht erreichen.
(2) Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befangenheit ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 9 GO an den Ausschusssitzungen teilnehmenden Mitgliedern der Gemeindevertretung übertragen.
Artikel II
Inkrafttreten
Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Barnitz tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Stormarn vom 16. April 2024 erteilt.
Barnitz, den 25.04.2024
Hans-Joachim Schütt
Bürgermeister
Vorstehende 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Barnitz wird hiermit bekannt gemacht. Die 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Barnitz kann im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer O 1, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.
Reinfeld (Holstein), den 29.04.2024
Jörg Tietgen
Amtsdirektor