Bekanntmachung über den Beschluss des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Heilshoop
Mit der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) hat die Europäische Gemeinschaft 2002 ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und vorzubeugen. In deutsches Recht wurde diese Richtlinie u.a. mit den §§ 47 a bis f des Bundesimmissionsschutzgesetztes (BImSchG) umgesetzt. Zuständig für die Aufstellung und Überarbeitung der Lärmaktionspläne sind die Gemeinden.
Die Gemeinde Heilshoop hat gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einen Lärmaktionsplan aufzustellen, mit dem eine Bewertung der Lärmsituation erfolgt und ggf. Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Der Lärmaktionsplan (4. Stufe) wurde von der Gemeindevertretung am 24.06.2024 beschlossen und zur Veröffentlichung bestimmt.
Die Lärmkarte „Straße 24 Std. (2022)“ und die Lärmkarte „Straße Nacht (2022) für das Gemeindegebiet sowie Hintergründe und weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung sind im Landesportal Schleswig-Holstein abrufbar unter schleswig-holstein.de - Umgebungslärm.
Die Gemeindevertretung Heilshoop hat in ihrer Sitzung am 24.06.2024 den Lärmaktionsplan beschlossen. Dieses wird hiermit bekannt gemacht.
Der Lärmaktionsplan tritt mit Beginn des 21.03.2025 in Kraft. Alle Interessierten können den Lärmaktionsplan von diesem Tage an in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in Reinfeld, im Bauamt während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr ein-sehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.