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24.05.2023

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters im Amt Nordstormarn über die Feststellung des Wahlergebnisses für die Gemeindewahl am 14. Mai 2023

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2023 das Wahlergebnis in den Gemeinden des Amtes Nordstormarn festgestellt. Der Gemeindewahlleiter hat die Namen der unmittelbar gewählten Bewerberinnen und Bewerber, die Namen der aus den Listen gewählten Bewerberinnen und Bewerber sowie die Anzahl der unbesetzt gebliebenen Sitze mündlich bekannt gemacht.

Die Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber hängen ab sofort im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld öffentlich aus. Des Weiteren werden die Wahlergebnisse als Anlage dieser Bekanntmachung auf der Internetseite des Amtes Nordstormarn unter https://www.amtnordstormarn.de/Amt/Bekanntmachungen/ bekannt gemacht.

Die Bewerberinnen und Bewerber erwerben die Mitgliedschaften in den Vertretungen automatisch nach Ablauf der Frist von einer Woche nach der mündlichen Bekanntgabe des Ergebnisses, wenn sie oder er nicht innerhalb der Frist die Wahl durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Wahlleiter ablehnt.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede Wahlberechtigte oder jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch einlegen.

Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter zu erheben.

Die Einspruchsfrist beginnt am 24. Mai 2023 und endet mit Ablauf des 23. Juni 2023.

23858 Reinfeld, den 23. Mai 2023

Der Gemeindewahlleiter

im Amt Nordstormarn

Jörg Tietgen

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