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Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Hamberge über die Benutzung der Einrichtung »Offene Ganztagsschule« an der Grundschule Hamberge (Gebührensatzung OGS)

Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S.-H. S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Oktober 2023 (GVOBl. Schleswig-Holstein, S. 514) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Mai 2022 (GVOBl. S.-H. S. 564) sowie § 10 der Satzung über die Benutzung der Einrichtung „Offene Ganztagsschule“ an der Grundschule Hamberge vom 23. Juni 2020 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Hamberge vom 26.03.2024 folgende Aufhebungssatzung erlassen:

§ 1
Allgemeines

Die am 01. August 2020 in Kraft getretene Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Hamberge über die Benutzung der Einrichtung „Offene Ganztagsschule“ an der Grundschule Hamberge (Gebührensatzung OGS) vom 23. Juni 2020 in der Fassung vom 25. März 2021 wird rückwirkend zum 31.07.2023 aufgehoben.  

§ 2
Inkrafttreten

Diese Aufhebungssatzung tritt zum 01.08.2023 in Kraft.       

Hamberge, den 04. April 2024
Albert Iken
Bürgermeister


Vorstehende Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Hamberge über die Benutzung der Einrichtung »Offene Ganztagsschule« an der Grundschule Hamberge (Gebührensatzung OGS)) wird hiermit bekannt gemacht. Die Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung OGS der Gemeinde Hamberge kann im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer O 1, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.

Reinfeld (Holstein), den 10. April 2024
Jörg Tietgen                                      
Amtsdirektor



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