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22.06.2026

Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes (Windpark Zarpen) der Gemeinde Zarpen sowie Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zarpen hat in ihrer Sitzung am 05.06.2025 beschlossen, die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen für das Gebiet westlich des Waldgebietes Zarpenerwohld und östlich der Gemeindegrenze zu Rehhorst - beidseitig des Wirtschaftsweges - sowie zwischen der Straße Zarpenerwohld und der Gemeindegrenze zu Rehhorst und Heilshoop aufzustellen. Planungsziel ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Ausweisung einer Windenergiefläche außerhalb der Vorranggebiete des Regionalplans für den Planungsraum III, Kapitel 5.7 (Windenergie an Land).

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zarpen hat in ihrer Sitzung am 18.12.2025 den Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen für das o.g. Gebiet einschließlich der Begründungen gebilligt.

Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.

Die frühzeitige öffentliche Unterrichtung und die Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Veröffentlichung inklusive öffentlicher Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die erarbeiteten Planunterlagen sind für die Dauer der Veröffentlichungsfrist

vom 01.07.2026 bis einschließlich 03.08.2026

im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetadresse eingesehen werden: https://www.amt-nordstormarn.de/Bürgerservice/Bauen-in-Nordstormarn/ in der Rubrik „Aktuelle Bauleitplanung ab 2024“

Es wird auf folgendes hingewiesen:

-          Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

-          Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist per E-Mail an bauleitplanung@amt-nordstormarn.de möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg besteht die Möglichkeit schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift.

-          Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

-          Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB besteht folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit:

Die Planunterlagen liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23818 Reinfeld im Flur des Amtsgebäudes, während folgender Zeiten

Montag bis Freitag     von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und zusätzlich

Dienstag                     von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag                 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet unter folgender Internetadresse eingestellt: https://www.amt-nordstormarn.de/Bürgerservice/Bauen-in-Nordstormarn/ in der Rubrik „Aktuelle Bauleitplanung ab 2024“.

Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

Geltungsbereich 9. Änderung FP Zarpen
Geltungsbereich 9. Änderung FP Zarpen


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Reinfeld, den 18.06.2026                                                 Amt Nordstormarn, Der Amtsdirektor

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